Beschlussvorlage - 2010/BV/1414
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Lunte e. V. - "Jugend und Arbeitswelt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Jugend
und Arbeitswelt“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum
01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes
der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009. Es handelt sich um ein stadtweites
Angebot.
Die Übergänge von der Schule in
die Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt werden
für eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen schwieriger.
Das Projekt wird mit 1 Feststelle
Jugendsozialarbeit und 3 Feststellen Schulsozialarbeit, Honoraren, Miete und
Sachkosten gefördert. Es beinhaltet die Kombination von zwei Arbeitsfeldern,
der Berufsfrühorientierung „Pro Beruf“ und der Schulsozialarbeit an
den Beruflichen Schulen „Wirtschaft“ und „Dienstleistung und
Gewerbe“. Die beiden Arbeitsfelder ergänzen sich und tragen zur positiven
Gestaltung der Übergänge bei.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der
Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen
Programms 2007 – 2013“ werden 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 3
Fest-
stellen Schulsozialarbeit bis zu
max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil
des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 1,06 %.