Beschlussvorlage - 2010/BV/1412
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für
das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB
VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritäten-setzung 2010 vom 15.12.2009.
Auf der Grundlage der
sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht der
Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig. Neben den fachlichen
Aspekten sowie auch der wirtschaftlichen Bewertung muss dieser Prozess im
Sozialraum weiter betrachtet werden.
Durch eine enge Kooperation mit
dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt „Stadtteil-
und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Rahmen der
Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so
dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Das
Projekt wird mit 2,5 Feststellen, Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten
gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Im Ergebnis des Trägergespräches mit dem Verein Jugendwohnen Hansestadt Rostock
e. V. wurde für die Förderung 2010 Konsens erreicht. Der Eigenanteil des
Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,17 %.