Beschlussvorlage - 2010/BV/1411
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Volkssolidarität KV Rostock Stadt e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität KV Rostock Stadt e. V.
für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ gemäß
den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 –
31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock
durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Aus Sicht der Verwaltung sind die
finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der
jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das Stadtteil- und
Begegnungszentrum wird mit 5 Feststellen, Honorare, Miete, Betriebs- und
Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der
Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen
Programms 2007 – 2013“ werden 2 Feststellen Jugendsozialarbeit bis
zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 2.066,05 Euro steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung der beantragten Honorar- und Sachkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens
zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den
Gesamtausgaben des Projektes beträgt 4,20 %.