Beschlussvorlage - 2010/BV/1409
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - IN VIA e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers
IN VIA e. V. für das Projekt „Stadtteil- und
Begegnungszentrum Lütten-Klein“ gemäß den
§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Aus Sicht der Verwaltung sind die
finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der
jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das Stadtteil- und
Begegnungszentrum wird mit 4,25 Feststellen und 2 Feststellen Schulsozialarbeit
(davon 1 Stelle am Erasmus-Gymnasium sowie 1 Stelle am Förderzentrum Danziger
Straße) sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der
Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen
Programms 2007 – 2013“ werden 2,75 Feststellen Jugendsozialarbeit
und
2 Feststellen Schulsozialarbeit
bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der
Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 6,36 %. Der
Anteil der Drittmittel beträgt 12,99 %.