Beschlussvorlage - 2010/BV/1409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers

IN VIA e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein“ gemäß den

§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 4,25 Feststellen und 2 Feststellen Schulsozialarbeit (davon 1 Stelle am Erasmus-Gymnasium sowie 1 Stelle am Förderzentrum Danziger Straße) sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 2,75 Feststellen Jugendsozialarbeit und

2 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 6,36 %. Der Anteil der Drittmittel beträgt 12,99 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

513.850,00 Euro

 

Eigenmittel

32.676,00 Euro

 

Drittmittel

66.734,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

414.440,00 Euro

 

davon Personalkosten

283.478,44 Euro

 

           H/M/BK/SK

130.961,56 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen