Beschlussvorlage - 2010/BV/1408
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Institut Lernen und Leben e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V. für das Projekt „Stadtteil- und
Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für
den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Durch eine enge Kooperation mit
dem Träger Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. und seinem Projekt
„offene Kinder- und Jugendarbeit“ im Jugendclub Pablo Neruda wird
im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil
organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt
werden kann. Somit wird das Stadtteil- und Begegnungszentrum mit 3 Feststellen
und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Ehm-Welk-Schule sowie mit Miete,
Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der
Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen
Programms 2007 – 2013“ werden 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 1
Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der
Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,32 %.