Beschlussvorlage - 2010/BV/1408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V.  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

Durch eine enge Kooperation mit dem Träger Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. und seinem Projekt „offene Kinder- und Jugendarbeit“ im Jugendclub Pablo Neruda wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Somit wird das Stadtteil- und Begegnungszentrum mit 3 Feststellen und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Ehm-Welk-Schule sowie mit Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 1 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,32 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten

272.582,16 Euro

 

Eigenmittel

25.401,92 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

247.180,24 Euro

 

davon Personalkosten

147.588,22 Euro

 

           H/M/BK/SK

99.592,02 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen