Beschlussvorlage - 2010/BV/1404
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Charisma e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordwesten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Deutscher Kinderschutzbund Rostock e. V.
für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ gemäß
den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Der Charisma e. V. ist
beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept
der Eltern- und Familienbildung“ im Nordwesten der Hansestadt Rostock
umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu
unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt wird mit 2
Feststellen und Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Entgegen
dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen
Antrag und Vorschlag in Höhe von 11,94 Euro steht im Zusammenhang mit der
Reduzierung der beantragten Personalkosten. Es besteht Konsens mit dem Träger
über den Fördervorschlag. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des
Projektes beträgt 5,15 %.