Beschlussvorlage - 2010/BV/1402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Evangelisches Stadtjugendpfarramt  für das Projekt „Evangelische Stadtjugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009

 

Das Evangelische Stadtjugendpfarramt arbeitet überkonfessionell und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt, gleich welcher Herkunft und Weltanschauung. Im Bereich der evangelischen Kirche werden Angebote wie Jugendfreizeiten, Jugendtreffen, Schulungen und Begleitung ehrenamtlicher Jugendlicher, Beratung und Projekte der außerschulische Jugendbildung nach den §§ 11 und 13 SGB VIII durchgeführt.

 

 

 

Das Projekt wird mit Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Unterzeichnung der Vereinbarungen zu den §§ 8a und 72a SGB VIII.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5 % der Fördersumme.

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 13,36 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung im Sachkostenbereich. Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,63%.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

9.951,00 Euro

 

Eigenmittel

2.551,00 Euro

 

Drittmittel

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

7.386,64 Euro

 

davon Personalkosten

0 Euro

 

           M/BK/SK

7.386,64 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen