Beschlussvorlage - 2010/BV/1399
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. - "Jugendgarten Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für
das Projekt „Jugendgarten Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB
VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Das Projekt wird mit 2
Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten- zuschüssen für Fachkräfte der
Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007-2013“ werden 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50
% gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 11.651,08 Euro steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung der Personalkostenförderung. Es liegt keine tarifliche
Bindung vor.
Dem Träger wurde der
Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Der Eigenanteil des
Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 11,08 %.