Beschlussvorlage - 2010/BV/1398
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansesstadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Die Realisierung des Konzeptes
mit seinen Schwerpunkten wird weiter verfolgt. Mit der Stellenerweiterung von
1,0 Feststelle ab Dezember 2009 ist das Projekt personell ausgestattet.
Das Projekt wird mit 3
Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal-
kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der
Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 0,75 Feststellen
in der Schulsozialarbeit und 0,75
Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung.
Der Eigenanteil des Trägers zu
den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 2,30 %.