Beschlussvorlage - 2010/BV/1397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

Als einziger Treff für Kinder und Jugendliche in Warnemünde ist er die Anlaufstätte im Sozialraum. Das Projekt wird mit 1 Feststelle sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten- zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ wird 1 Feststelle bis zu max. 50 % gefördert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 32,96 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

74.577,70 Euro

 

Eigenmittel

24.577.70 Euro

 

Drittmittel

 Euro

 

Zuschuss der HRO

50.000,00 Euro

 

davon Personalkosten

30.004,42 Euro

 

           H/M/BK/SK

19.995,58 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen