Stellungnahme - 2010/AN/1365-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung und Aktualisierung des Spielplatzkonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.08.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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08.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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23.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.10.2010
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Sachverhalt:
Im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege existieren zwei wichtige Arbeitsgrundlagen für die Schaffung, die Umgestaltung und Unterhaltung der Spielanlagen:
Die Spielbereichsentwicklungspläne (SEP)
- für Reutershagen Stand März 2001
- für Südstadt/ Biestow Stand Dezember 2003
und der Spielplatzbericht der Hansestadt Rostock
für alle öffentlichen Spielplätze Stand Mai 2006
In den Spielbereichsentwicklungsplänen werden alle Spielanlagen (kommunal sowie privat) analysiert. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, sowie der Verteilung der Kinder und Jugendlichen werden der Bestand aller Spielbereiche und die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Spielflächen dargestellt. Daraus ergeben sich laufende Maßnahmenpläne, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Spielmöglichkeiten im Freien sicher zustellen.
Im Spielplatzbericht wurden ausschließlich die öffentlichen Spielanlagen der Hansestadt Rostock untersucht. Gemeinsam mit Ortsbeirat sowie Kinderortsbeirat wurde die Standortbewertung für jede einzelne Spielanlage durchgeführt. Für jeden Stadtteil wurde der Spielflächenbedarf ermittelt.
Ziel des Spielplatzberichtes ist die Konzentration der verfügbaren Kapazitäten auf gut gestaltete, (kindgerechte) möglichst größere Spielräume.
Im Ergebnis des Spielplatzberichtes wurde die Liste zum Rückbau von Spielanlagen bis 2014 erstellt.
Entscheidungskriterien für einen Rückbau :
- Analyse der Nutzung (Über-/Unternutzung),
- Lage (z. B. Lärm- und Abgasbelastung durch Verkehr),
- Abgleich vorhandener Bestand mit tatsächlichem Bedarf,
- Kein Rückbau intakter Spielplätze (erst bei Anstehen notwendiger Investitionen),
- Zusammenfassen von 2 oder mehr kleineren zersplitterten Spielflächen zu einer großen Spielanlage zur Spielwerterhöhung
Entscheidungen nach „gefühlten Bedarfen“ finden also nicht statt.
Auch aus der Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Überarbeitung des Spielplatzberichtes dringend erforderlich. Aus Mangel an Kapazitäten (sowohl personell als auch finanziell) konnte das bisher noch nicht erfolgen, die Erarbeitung weiterer Spielbereichsentwicklungspläne war erst recht nicht möglich.
In diesem Jahr sind, gemäß Rückbauliste, 3 Spielanlagen für den Rückbau vorgesehen (Kinderspielplatz Lorenzstraße - Geräte bereits abgebaut, Kinderspielplatz Dieselstraße, Kinderspielplatz Gedser Str.). Die Flächen sollen umgestaltet als pflegeleichte öffentliche Grünflächen, erhalten bleiben. Ein Aussetzen der Maßnahmen wäre möglich, sollte eine akute Gefahr an den vorhandenen Spielgeräten einen dringenden Handlungsbedarf erfordern, müssen die Geräte jedoch kurzfristig entfernt werden. In diesem Fall stehen keine Haushaltsmittel für eine Reparatur bzw. Erneuerung zur Verfügung.
Bis zum 01.12.2010 könnte der Spielplatzbericht in folgenden Punkten aktualisiert werden:
- demographische Datenerhebung für die einzelnen Stadtteile und Abgleich mit der bisherigen Situation
- Einarbeitung der Daten aus der aktuellen Generalinspektion
Die übliche Bewertung der einzelnen Spielanlagen unter Einbeziehung der Ortsbeiräte und
Kinderortsbeiräte sowie die gewünschten umfangreichen Kostenermittlungen können in dieser Zeit nicht erfolgen.
Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ist sich seiner hohen Verantwortung für die Sicherheit und die hohe Qualität der städtischen Spielanlagen bewusst. Aus diesem Grunde wurden in den vergangenen Jahren jeweils Mehrbedarfe mit entsprechenden Begründungen im städtischen Haushalt angemeldet, die auf Grund der Haushaltslage der Stadt jedoch nicht berücksichtigt wurden. Die Verkehrssicherheit auf den Spielanlagen wurde bisher noch gewährleistet.
Übersicht Haushaltsmittel für Spielplätze Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Jahr | Unterhaltung | Austausch Spielgeräte | Ballspielplätze | Gerätespielplätze |
| (Verwaltungshaushalt) | (Vermögenshaushalt) | ||
2005 | 120.000,00 € | 0 | 0 | 145.000,00 € |
2006 | 100.000,00 € | 0 | 0 | 90.000,00 € |
2007 | 90.000,00 € | 0 | 0 | 30.000,00 € |
2008 | 125.000,00 € | 0 | 0 | 20.000,00 € |
2009 | 115.100,00 € | 0 | 117.000,00 € | 0 |
2010 | 100.000,00 € | 0 | 0 | 0 |
2011 Plan | 100.000,00 € | 0 | 0 | 30.000,00 € |
Übersicht Anträge Mehrbedarf – Aufstellen und Austausch von Spielgeräten:
(Vermögenshaushalt)
Jahr | Summe |
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2008 | 20.000 € | nicht berücksichtigt |
2009 | 0 |
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2010 | 50.000 € | nicht berücksichtigt |
2011 | 50.000 € | noch nicht entschieden |
Sollte sich die Haushaltssituation nicht entscheidend verbessern, sehen wir keine Möglichkeiten die wünschenswerte Steigerung der Attraktivität der vorhandenen Spielplätze, die Schaffung neuer Spielplätze abzusichern auch wenn demographische Veränderungen theoretisch einen Bedarf ergeben würden.
Holger Matthäus