Informationsvorlage - 2010/IV/1396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 34 (1) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

Sachverhalt:

Die Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Notwendig im Sinne des §51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen, sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.

 

Der § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock legt die Wertgrenze zur Entscheidungsbefugnis für die Bewilligung von über- (ab 25 TEUR – 500 TEUR) und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 20 TEUR – 375 TEUR) fest.

 

Darüber hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 20 TEUR bzw. 25 TEUR informiert. Die Bewilligungen dienten ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.


 

Für den Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2010 wurden im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 221.975,27 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 121.552,54 EUR und Minderausgaben in Höhe von 100.422,73 EUR. Die Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden im Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2010 über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 196.067,50 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 161.200,00 EUR und Minderausgaben in Höhe von 34.867,50 EUR. Die Maßnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

In Vertretung

 

 

 

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Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

08.09.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben