Informationsvorlage - 2010/IV/1396
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zu über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben für den Zeitraum 01.01 bis 30.06.2010 entsprechend § 52 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.08.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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08.09.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 34 (1) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Die
Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar
und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Notwendig
im Sinne des §51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in
der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen,
sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe
dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die
Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der
satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.
Der § 6
Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock legt die Wertgrenze zur
Entscheidungsbefugnis für die Bewilligung von über- (ab 25 TEUR – 500
TEUR) und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 20 TEUR
– 375 TEUR) fest.
Darüber
hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 20 TEUR bzw. 25 TEUR informiert. Die
Bewilligungen dienten ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit
der Verwaltung.
Für den
Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2010 wurden im Verwaltungshaushalt über-
und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 221.975,27 EUR genehmigt.
Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe
von 121.552,54 EUR und Minderausgaben in Höhe von 100.422,73 EUR.
Die Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Im Vermögenshaushalt
wurden im Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2010 über- und außerplanmäßige
Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 196.067,50 EUR genehmigt. Die
Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 161.200,00
EUR und Minderausgaben in Höhe von 34.867,50 EUR. Die Maßnahmen sind
der Anlage 2 zu entnehmen.
In Vertretung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,9 kB
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