Informationsvorlage - 2010/IV/1393

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 8a SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2009/BV/0594 vom 27.10.2009

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 27.10.2009, die Anlagen B und C der Vereinbarung gem. § 8a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung durch die neuen Anlagen B und C zu ersetzen und die Anlage E als verbindliche Verfahrensregelung hinzuzufügen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft zur Evaluierung und Überarbeitung der Empfehlungen bei Kindeswohlgefährdung nach § 78 SGB VIII hat nunmehr alle Anlagen fertig gestellt und gibt dem Jugendhilfeausschuss die Anlagen G und F zur Kenntnis. Da die Anlage D geändert wurde, wird sie dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

 

Die Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales wurde beauftragt, die Anlagen künftig zeitnah entsprechend der fachlichen Notwendigkeit anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

Reduzieren

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben