Stellungnahme - 2010/AN/1262-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss Nr. 1681/62/1998

 

Sachverhalt:

 

Die „Gemeinschaftsstraße“ (Shared Space) stellt eine in den Medien gegenwärtig öffentlichkeitswirksam diskutierte und nach Auffassung vieler Fachleuten häufig überzeichnete Form der gemeinschaftlichen Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer auf einer einheitlich gestalteten Verkehrsfläche als Gestaltungsphilosophie mit vorwiegend städtebaulichem Hintergrund dar. Eine verkehrsrechtliche Grundlage ist hierfür in Deutschland derzeit nicht gegeben. Vergleichbare Regelungen nach StVO sind jedoch mit dem „Verkehrsberuhigten Bereich“(Zeichen 325/326) und dem „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ (Zeichen 274-1 mit Tempo 10/20-Zone) für geeignete Straßenräume mit überwiegender Aufenthaltsfunktion bzw. einem hohen Fußgängerverkehrsaufkommen bereits seit vielen Jahren möglich.

Nach gegenwärtiger Auffassung der Unfallforschung in Deutschland (Unfallforschung der Versicherer, Deutsche Verkehrswacht) sind die zurzeit vorliegenden Ergebnisse der Shared Space-Experimente hinsichtlich der Verkehrssicherheit kritisch zu bewerten.  Von weiteren Experimenten wird deshalb bis zur einer verifizierbaren Bewertung der derzeitigen Versuche abgeraten. Weiterhin wird aufgrund der bereits vorliegenden Erfahrungen mit vielen StVO-konformen Regelungen in Deutschland befürchtet, dass in einer vom Kfz-Verkehr dominierten Gemeinschaftsstraße die schwächeren Verkehrsteilnehmer benachteiligt werden. Dies entspricht auch den Rostocker Erfahrungen, nach denen insbesondere von Behinderten und Senioren sowie für Kinder sichere und deutliche Verkehrsführungen gegenüber dem Kfz-Verkehr gefordert werden. Diese Forderungen stehen grundsätzlich nicht im Einklang mit der Philosophie von Shared Space.

Mit diesen bereits schon 1998 vorhandenen Erkenntnissen sollte laut 1. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes der Doberaner Platz konsequent verkehrsberuhigt und in seinem zentralen Teil Kfz-verkehrsfrei gestaltet werden, um den hier vorhandenen erheblichen Durchgangsverkehr zu unterbinden. Im Ergebnis des auf dieser Grundlage ausgeschriebenen Gestaltungswettbewerbs erfolgte die entsprechende bauliche Umgestaltung des Platzes einschließlich der östlichen Doberaner Straße. Die im Nachgang zur Umgestaltung noch erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs über den Doberaner Platz legen nahe, dass bei einer erneuten Öffnung für den Kfz-Verkehr dieser dominiert und damit die mit der Umgestaltung erreichten Verbesserungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie den Straßenbahn- und Busbetrieb erheblich beeinträchtigen würde. Die vorhandene bauliche Gestaltung wie auch die für genau diesen Zweck bewilligten Fördermittel lassen deshalb nach Auffassung der Stadtverwaltung ein „Gemeinschaftsstraßen“-Experiment mit den hierzu gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen bis auf Weiteres nicht zu.

Die Entwicklungen zu Shared Space werden von den zuständigen Behörden und Fachämtern mit dem Ziel des Abbaus von Verkehrsregeln bereits aufmerksam verfolgt, so dass bei positiven Ergebnissen zukünftig auch in Rostock geeignete Umgestaltungsmaßnahmen denkbar wären.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben