Informationsvorlage - 2010/IV/1391
Grunddaten
- Betreff:
-
Gutachten zu den städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen eines großflächigen Ansiedlungsvorhabens (DECATHLON-Sportfachmarkt) in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.08.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 2
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Kenntnisnahme
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14.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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15.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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23.09.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.10.2010
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Sachverhalt:
Die Beschlussvorlage (alte Nr.: 0281/09-BV/neue Nr.:
2009/BV/0032) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 05.SO.164
„Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ wurde in der Bürgerschaftssitzung
am 10.06.2009 mit der Begründung vertagt, dass gemäß der
2. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
der Hansestadt Rostock, insbesondere dem von der Bürgerschaft beschlossenen
Zentrenkonzept ein Gutachten von der Verwaltung einzuholen ist, welches die
Auswirkungen der geplanten Ansiedlung der Firma Decathlon auf den Einzelhandel
in der Hansestadt Rostock darlegt.
Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wird als Anlage zur
Kenntnis gegeben. Es wurde von
Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens-
und Kommunalberatung mbH erarbeitet. Der Einzelhandelsverband Nord e.V. und das
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Mecklenburg–Vorpommern/Abteilung Landesplanung wurden dabei einbezogen.
Dies war erforderlich, da das Gutachten neben der Verträglichkeitsuntersuchung
auch eine umfassende Bewertung von Alternativstandorten im Stadtgebiet im Sinne
der raumordnerischen Vereinbarkeit beinhalten sollte.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Mikrostandort
Schutow als Vorzugsstandort für die Ansiedlung der Firma Decathlon in der
kumulativen Betrachtung von städtebaulichen und unternehmensseitigen Kriterien
am besten geeignet und für die Einzelhandelsstruktur von Rostock verträglich
ist, unter der Bedingung einer Begrenzung der Verkaufsfläche auf 4.000 m²
gegenüber den vom Unternehmen angestrebten 8.000 m².
Die Ergebnisse des Gutachtens werden in die Aufstellung des
Bebauungsplanes einfließen. Parallel ist beim Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung Mecklenburg – Vorpommern ein formales
Zielabweichungsverfahren nach § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) M-V
durchzuführen