Beschlussvorlage - 2010/BV/1390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rat und Tat e. V., Verein für Schwule und Lesben, für das Projekt „Sex + Love“ gemäß der §§ 1, 11, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Das Projekt des Trägers Rat und Tat e. V. richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene (unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sexueller Orientierung) deren Eltern und Angehörige, Lehrer, Erzieher. Zur Beratung kommen u. a. Ratsuchende in gleichgeschlechtlicher Beziehung. Die Themen sind umfangreich: Coming Out, gleichgeschlechtliche Lebensweise und die damit auftretenden Probleme, Prävention HIV/AIDS. Aufgabenschwerpunkte sind auch die präventive Aufklärungsarbeit an Schule, bzw. Veranstaltungen im Haus und die Unterstützung der Schule bei Anforderung.

 

Das Projekt wird vom Gesundheitsamt als unabdingbar eingeschätzt.  Die Inhalte der Arbeit von Rat und Tat e. V. sind von den Arbeitsschwerpunkten des Trägers ACR-AIDS Centrum Rostock, Centrum für sexuelle Gesundheit e. V. Rostock abzugrenzen. Der Verein bietet neben der Beratung (AIDS/STD, Sexualberatung, Prävention, Sexualerziehung), Weiterbildung für med. Personal, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Lehrer, Erzieher und psychosoziale Begleitung (Gespräche, Hausbesuche, Krankenbesuche, Arbeit mit Angehörigen) an. Der Verein bietet aktive Gesundheitsfürsorge und die Betreuung Erkrankter an.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5% des bewilligten Zuschusses der Hansestadt Rostock. Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 26.000,00 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Honorarkosten und einer Reduzierung im Sachkostenbereich. Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 3,09%.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

59.900,00 Euro

 

Eigenmittel

1.850,00 Euro

 

andere komm. Zuschüsse

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

32.050,00 Euro

 

davon Personalkosten

0,00 Euro

 

           H/M/BK/SK

32.050,00 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen