Beschlussvorlage - 2010/BV/1389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit und der beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten mit 1,5 Feststellen psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.

 

Diese Beratungsstelle wird u. a. durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten. Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 4.152,00 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung im Sachkostenbereich. Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 1,37%.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

182.733,52 Euro

 

Eigenmittel

2.500,00 Euro

 

Drittmittel

89.072,50 Euro

 

Zuschuss der HRO

87.600,00 Euro

 

davon Personalkosten

62.115,05 Euro

 

           H/M/BK/SK

25.484,95 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen