Beschlussvorlage - 2010/BV/1389
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Frauen helfen Frauen e. V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 14 SGB VIII. Das
Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf
der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder-
und Jugendarbeit und der beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein
stadtweites Angebot.
Der Verein Frauen helfen Frauen
e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten mit 1,5 Feststellen
psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und
Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren
Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur
Aufarbeitung der Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit
zur Gewaltverhinderung.
Diese Beratungsstelle wird u. a.
durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der
Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses
Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 4.152,00 Euro steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung im Sachkostenbereich. Es besteht Konsens mit dem Träger
über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den
Gesamtausgaben im Projekt beträgt 1,37%.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
182.733,52 Euro |
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Eigenmittel |
2.500,00 Euro |
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Drittmittel |
89.072,50 Euro |
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Zuschuss der HRO |
87.600,00 Euro |
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davon Personalkosten |
62.115,05 Euro |
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H/M/BK/SK |
25.484,95 Euro |
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Dr. Liane Melzer