Beschlussvorlage - 2010/BV/1388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritas Mecklenburg e. V. für das Projekt „Drogenkontaktladen“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige, mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen):

- Aufenthaltsort für Drogenabhängige und durch Drogenmissbrauch Gefährdete, die durch  

  bestehende Einrichtungen nicht früh genug erreicht werden,

- allgemeine Hilfe zum Leben,

- Verbesserung der Lebenssituation und Gesunderhaltung der Betroffenen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die aufsuchende Sozialarbeit. Hier erfolgt die Kontaktaufnahme, Form „Drogenstreetwork“, mit Jugendlichen, die bisher keinen Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehabt haben.

 

Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit (Förderung von 2,25 Feststellen) ist ein Angebot geschaffen worden, dass den Bedürfnissen der Drogengebraucher an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen weiterführende Hilfen zu bringen.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten. Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.000,00 EUR steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Sachkosten. Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 15,52%.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

177.559,89 Euro

 

Eigenmittel

27.559,89 Euro

 

andere komm. Zuschüsse

45.000,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

100.000,00 Euro

 

davon Personalkosten

98.000,00 Euro

 

           H/M/BK/SK

2.000,00 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen