Beschlussvorlage - 2010/BV/1388
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Caritas Mecklenburg e. V. KV Rostock - Drogenkontaktladen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritas Mecklenburg e. V. für das Projekt „Drogenkontaktladen“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der
beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Kontaktladen ist ein
niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige, mit
erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen):
- Aufenthaltsort für
Drogenabhängige und durch Drogenmissbrauch Gefährdete, die durch
bestehende Einrichtungen nicht früh genug erreicht werden,
- allgemeine Hilfe zum Leben,
- Verbesserung der
Lebenssituation und Gesunderhaltung der Betroffenen.
Ein weiterer
Schwerpunkt der Arbeit ist die aufsuchende Sozialarbeit. Hier erfolgt die
Kontaktaufnahme, Form „Drogenstreetwork“, mit Jugendlichen, die
bisher keinen Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der
Suchtkrankenhilfe gehabt haben.
Mit dem Kontaktladen und der
aufsuchenden Sozialarbeit (Förderung von 2,25 Feststellen) ist ein Angebot
geschaffen worden, dass den Bedürfnissen der Drogengebraucher an dieser Stelle
besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen
weiterführende Hilfen zu bringen.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 5.000,00 EUR steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung der beantragten Sachkosten. Es besteht Konsens mit dem
Träger über die vorgeschlagene Fördersumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den
Gesamtausgaben im Projekt beträgt 15,52%.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
177.559,89 Euro |
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Eigenmittel |
27.559,89 Euro |
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andere komm. Zuschüsse |
45.000,00 Euro |
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Zuschuss der HRO |
100.000,00 Euro |
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davon Personalkosten |
98.000,00 Euro |
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H/M/BK/SK |
2.000,00 Euro |
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Dr. Liane Melzer