Beschlussvorlage - 2010/BV/1380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben für Zinsen aus Gewerbesteuerveranlagung in Höhe von 170.000,00 EUR wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

- HHST 01.9000.8450 Zinsen aus Veranlagung (Erstattung)       170.000,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der


- HHST 01.9000.0030 Gewerbesteuer nach Ertrag                      170.000,00 EUR

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 233 a Abgabenordnung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

§ 233 a Abgabenordnung regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und
-erstattungen. Danach berechnen sich Zinsen in Höhe von 0,5 % auf den nachzuzahlenden bzw. überzahlten Betrag für jeden vollen Monat des Zinslaufs.

 

 

 

 

 

Damit Erstattungszinsen für die HRO nicht höher ausfallen als nötig, ist eine zeitnahe Veranlagung zur Gewerbesteuer notwendig. Um diese auch weiterhin vornehmen zu können, ist die Entscheidung zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln sofort erforderlich.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

     

     

     

Bezeichnung der Haushaltsstelle

     

 

1.      Berechnung der Gesamtausgaben

 

Haushaltsansatz                                                                               400.000,00 EUR

neu beantragte Haushaltsüberschreitung                                        170.000,00 EUR

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe                                    570.000,00 EUR

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Mehrausgaben:

 

unabweisbar:

 

     

 

unvorhersehbar:

 

Die Ausgaben von Erstattungszinsen sind nur überschlägig planbar. Ausgehend vom Vorjahresergebnis wurden 400 TEUR für das Haushaltsjahr 2010 geplant, das entspricht Ausgaben von durchschnittlich monatlich 33 TEUR. Im 1. Halbjahr 2010 waren jedoch allein aus vier Änderungsveranlagungen für weit zurückliegende Zeiträume ab 1997 je zwischen 27 und 50 TEUR, insgesamt 171 TEUR, festzusetzen. Diese Einzelfälle waren nicht vorhersehbar.

 

Bei bislang 3.234 Gewerbesteuerveranlagungen wurden u. a. Erstattungszinsen in Höhe von 390 TEUR für folgende Veranlagungsjahre festgesetzt (Stand 12.08.2010):

 

Veranlagungsjahr

Erstattungszinsen  in EUR

1991

0,00

1992

882,00

1993

394,26

1994

5.679,00

1995

1.737,25

1996

547,50

1997

27.165,49

1998

24.399,99

1999

12.122,26

2000

8.431,50

2001

13.606,01

2002

76.513,75

2003

38.439,50

2004

75.659,00

2005

27.613,75

2006

43.579,50

2007

26.769,75

2008

6.973,50

 

 

 

Gerade für weit zurückliegende Zeiträume sind Zinsfestsetzungen außerordentlich hoch, bei 50 TEUR Gewerbesteuernachzahlung für 1997 werden in 2010 für 13 Jahre Zinsen in Höhe von ca. 39 TEUR berechnet. Diese Änderungsveranlagungen ergeben sich beispielsweise nach Betriebsprüfungen der Finanzämter, die unter Umständen auch nach anhängigen Rechtsbehelfsverfahren, erst nach einem sehr langen Zeitraum in die Veranlagung umgesetzt werden können. Die Hansestadt Rostock hat keinen Anspruch auf etwaige Mitteilungen über stattfindende Betriebsprüfungen der Finanzämter in Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, die auch in der Hansestadt Rostock eine Betriebsstätte unterhalten. Auch aus diesem Grund sind sowohl bei den Zinseinnahmen, als auch bei den Zinsausgaben nur überschlägige Planungen möglich, die immer mit gewissen Schätzrisiken behaftet sind.

 

Die Haushaltsstellen 9000.2651 – Gewerbesteuervollverzinsung (Festsetzung von Nachzahlungszinsen) und 9000.8450 – Zinsen aus Veranlagung (Erstattungen) wurden für solche Fälle mit dem Deckungskreis 9226 zur gegenseitigen Deckung verbunden. Da gegenwärtig bei den Zinseinnahmen aber noch keine Mehreinnahmen zu verzeichnen sind, müssen die überplanmäßigen Ausgaben aus anderen finanziellen Mitteln abgesichert werden.

 

2.      Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

     

     

 

Haushaltsansatz                                                                   60.000.000,00 EUR

bisher zum Soll gestellt                                                        62.844.345,03 EUR

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen                              2.844.345,03 EUR

 

als Deckungsquelle eingesetzt                                        170.000,00 EUR

 


 

Begründung der Mehreinnahmen

                       

Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer nach Ertrag resultieren aus außerordentlich guten Veranlagungsergebnissen der Jahre 2007 und 2008. Auch die nachträglichen Vorauszahlungen für 2009 sind trotz der Auswirkungen der Wirtschafts– und Finanzkrise überdurchschnittlich hoch.

 

 

  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

- Mehrausgaben:        HHST 01.9000.8450 Zinsen aus

Veranlagung  (Erstattung)                 170.000,00 EUR

 

-          Deckung durch

Mehreinnahmen: HHST 01.9000.0030 Gewerbe-

                               steuer nach Ertrag                           170.000,00 EUR

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen