Beschlussvorlage - 2010/BV/1380
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für Zinsen aus Gewerbesteuerveranlagung in Höhe von 170.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.08.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.08.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben für Zinsen aus Gewerbesteuerveranlagung in Höhe von 170.000,00 EUR wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
- HHST 01.9000.8450 Zinsen aus Veranlagung (Erstattung) 170.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der
- HHST 01.9000.0030 Gewerbesteuer nach Ertrag 170.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
§ 233 a Abgabenordnung
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
§ 233
a Abgabenordnung regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und
-erstattungen. Danach berechnen sich Zinsen in Höhe von 0,5 % auf den
nachzuzahlenden bzw. überzahlten Betrag für jeden vollen Monat des Zinslaufs.
Damit
Erstattungszinsen für die HRO nicht höher ausfallen als nötig, ist eine
zeitnahe Veranlagung zur Gewerbesteuer notwendig. Um diese auch weiterhin
vornehmen zu können, ist die Entscheidung zur Bereitstellung von finanziellen
Mitteln sofort erforderlich.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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1. Berechnung
der Gesamtausgaben
Haushaltsansatz 400.000,00
EUR
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung 170.000,00
EUR
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe 570.000,00
EUR
Sachverhalt:
Begründung
der Mehrausgaben:
unabweisbar:
unvorhersehbar:
Die
Ausgaben von Erstattungszinsen sind nur überschlägig planbar. Ausgehend vom
Vorjahresergebnis wurden 400 TEUR für das Haushaltsjahr 2010 geplant, das
entspricht Ausgaben von durchschnittlich monatlich 33 TEUR. Im 1. Halbjahr 2010
waren jedoch allein aus vier Änderungsveranlagungen für weit zurückliegende
Zeiträume ab 1997 je zwischen 27 und 50 TEUR, insgesamt 171 TEUR, festzusetzen.
Diese Einzelfälle waren nicht vorhersehbar.
Bei
bislang 3.234 Gewerbesteuerveranlagungen wurden u. a. Erstattungszinsen in Höhe
von 390 TEUR für folgende Veranlagungsjahre festgesetzt (Stand 12.08.2010):
Veranlagungsjahr |
Erstattungszinsen
in EUR |
1991 |
0,00 |
1992 |
882,00 |
1993 |
394,26 |
1994 |
5.679,00 |
1995 |
1.737,25 |
1996 |
547,50 |
1997 |
27.165,49 |
1998 |
24.399,99 |
1999 |
12.122,26 |
2000 |
8.431,50 |
2001 |
13.606,01 |
2002 |
76.513,75 |
2003 |
38.439,50 |
2004 |
75.659,00 |
2005 |
27.613,75 |
2006 |
43.579,50 |
2007 |
26.769,75 |
2008 |
6.973,50 |
Gerade für
weit zurückliegende Zeiträume sind Zinsfestsetzungen außerordentlich hoch, bei
50 TEUR Gewerbesteuernachzahlung für 1997 werden in 2010 für 13 Jahre Zinsen in
Höhe von ca. 39 TEUR berechnet. Diese Änderungsveranlagungen ergeben sich
beispielsweise nach Betriebsprüfungen der Finanzämter, die unter Umständen auch
nach anhängigen Rechtsbehelfsverfahren, erst nach einem sehr langen Zeitraum in
die Veranlagung umgesetzt werden können. Die Hansestadt Rostock hat keinen
Anspruch auf etwaige Mitteilungen über stattfindende Betriebsprüfungen der
Finanzämter in Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, die auch in der
Hansestadt Rostock eine Betriebsstätte unterhalten. Auch aus diesem Grund sind
sowohl bei den Zinseinnahmen, als auch bei den Zinsausgaben nur überschlägige
Planungen möglich, die immer mit gewissen Schätzrisiken behaftet sind.
Die Haushaltsstellen 9000.2651 – Gewerbesteuervollverzinsung (Festsetzung von Nachzahlungszinsen) und 9000.8450 – Zinsen aus Veranlagung (Erstattungen) wurden für solche Fälle mit dem Deckungskreis 9226 zur gegenseitigen Deckung verbunden. Da gegenwärtig bei den Zinseinnahmen aber noch keine Mehreinnahmen zu verzeichnen sind, müssen die überplanmäßigen Ausgaben aus anderen finanziellen Mitteln abgesichert werden.
2. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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Haushaltsansatz 60.000.000,00
EUR
bisher zum
Soll gestellt 62.844.345,03
EUR
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen 2.844.345,03 EUR
als
Deckungsquelle eingesetzt 170.000,00
EUR
Begründung
der Mehreinnahmen
Die
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer nach Ertrag resultieren aus außerordentlich
guten Veranlagungsergebnissen der Jahre 2007 und 2008. Auch die nachträglichen
Vorauszahlungen für 2009 sind trotz der Auswirkungen der Wirtschafts– und
Finanzkrise überdurchschnittlich hoch.