Beschlussvorlage - 2010/BV/1379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

02.6300.94600138: Fördergebiet “Rostock-Seebad Warnemünde“ in Höhe von

75.000,00 EUR

 

die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen:

 

02.6150.36100133: Zuweisung vom Land für Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“ in Höhe von 50.000,00 EUR

02.6150.98500001: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Höhe von 25.000,00 EUR

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§  6 (3) Hauptsatzung, §§  51, 52 Kommunalverfassung des Landes M/V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600138

2010

75.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Fördergebiet „ Rostock-Seebad Warnemünde“

 

1.         Berechnung der Gesamtausgaben für 2010

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

      0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

      0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

75.000,00     

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

75.000,00     

 

Begründung der Mehrausgaben:

 

Unabweisbarkeit:

In der vorgesehenen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2010 wird gemäß § 38 Abs.1 VwVfG M-V zugesichert, den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 49 Abs. 1 KV M-V vollständig zu genehmigen.

 Im Rahmen dieser Zusicherung werden Baubeginne für neue Maßnahmen während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zugelassen.

 

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet ist.

Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist in erster Linie der ungenügende bauliche Zustand der nördlichen Alexandrinenstraße (zwischen Kirchenstraße und Georginenstraße) zu verbessern. Diese Straße stellt neben der Straße Am Strom eine Hauptfußwegebeziehung für Touristen dar.

 

Die Gehwege und Hausvorflächen im südlichen Bereich der Alexandrinenstraße wurden im Rahmen einer Reparaturmaßnahme, die koordiniert mit der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen durch die Eurawasser Nord GmbH durchgeführt wurde, bereits in 2009 funktionsgerecht und verkehrssicher wiederhergestellt. Die Eurawasser Nord GmbH wird im Zusammenwirken mit dem Warnow- Wasser- und Abwasserverband eine Fortsetzung dieser Maßnahme für die nördliche Alexandrinenstraße durchführen. Es ist zwingend erforderlich, die bauliche Ausführung inhaltlich und zeitlich zu koordinieren. Um einen gemeinsamen Baubeginn im Frühjahr 2011 zu sichern, ist es unumgänglich, unverzüglich den Planungsauftrag zur Vergabe der städtischen grundhaften Ausbaumaßnahme zu erteilen und somit den Projektverlauf zu sichern.

 

Unvorhersehbarkeit:

 

Mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) wurden seit 2008 Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln insbesondere für die Erneuerung von Straßen in Warnemünde, u. a. auch die Festlegung eines Sanierungsgebietes, erörtert. Erst im Ergebnis einer Ortsbesichtigung mit dem MVBL in Begleitung des Senators für Bau und Umwelt und Vertretern der zuständigen Ämter am 09.04.2010 wurden Städtebauförderungsmittel in Aussicht gestellt. Die Stadt hat daraufhin Ende Mai 2010 einen entsprechenden Förderungsantrag in Höhe von 3 Mio EUR gestellt. Mit Schreiben des MVBL vom 22.07.2010 wurden der Stadt 1,5 Mio EUR für das Programmjahr 2010 in Aussicht gestellt. Davon werden 5 % im Jahr 2010 kassenwirksam, so dass mit der Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden muss. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war nicht vorhersehbar, dass Fördermittel noch für das Jahr 2010 bereitgestellt werden könnten. Allein aus dem Haushalt der Stadt war die Finanzierung nicht darstellbar.

 

 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6150.36100133

Zuweisung für Investitionen vom Land im Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

50.000,00

Mehreinnahmen

=

50.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

50.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

50.000,00

 

Begründung der Mehreinnahme:

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat der Hansestadt Rostock mit Schreiben vom 22.07.2010 Landesmittel aus dem Städtebauförderprogramm für die Gesamtmaßnahme Warnemünde in Höhe von insgesamt 1.500.000,00 EUR für die Jahresscheiben 2010 – 2014 in Aussicht gestellt. Für 2010 werden 5% davon zur Verfügung gestellt, mit der Maßgabe diese Mittel auch im selben Haushaltsjahr zu verwenden.

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgabe:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6150.98500001

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

13.661.154,15

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

5.712.984,66

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

7.948.169,49

als Deckungsquelle eingesetzt

 

25.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben:

 

In dem von Amt 60 bewirtschafteten UA 6150 - Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - werden die Städtebauförderungsmaßnahmen, u.a. auch das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ dargestellt.

 

Mit dem Haushaltsplan 2010 sind unter der HH-Stelle  6150.98500001 – Ausgaben in Höhe von 10.457.000 EUR geplant. Die Ausgaben werden über Städtebauförderungsmittel des

Bundes und des Landes sowie über eigene Mittel der Stadt abgesichert. Um die in dem Maßnahmeplan des Sanierungsgebietes enthaltenen Vorhaben, insbesondere die Gemeinbedarfseinrichtungen, zeitnah realisieren und finanzieren zu können, wurden die zur Verfügung stehenden Einbringungswerte aus dem D 4 – Vermögen wieder der Sanierungsmaßnahme zugeführt.

 

Mit der Aufnahme des Fördergebietes „Rostock – Seebad Warnemünde“ in das Städtebauförderungsprogramm  des Landes werden zur Absicherung des städtischen Eigenanteils für das Jahr 2010 25.000 EUR benötigt.

 

Um im Jahr 2010 für Warnemünde diese Mittel in Anspruch nehmen zu können besteht im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ die Möglichkeit, die Eigenanteile (Komplementäranteile) der Stadt in Höhe von 25.000 EUR über Einbringungswerte aus Verkaufserlösen des D4-Vermögens, HH-Stelle 6150.36700002 –Zuweisungen von übrigen Bereichen Erlöse D4-Vermögen -, zu finanzieren.

 

Die frei werdenden städtischen Mittel könnten für die Vorhaben in Warnemünde eingesetzt werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle:   02.6300.94600138 in Höhe von 75.000,00 EUR

Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle: 02.6150.36100133 in Höhe von 50.000,00 EUR

Minderausgabe bei der Haushaltsstelle: 02.6150.98500001 in Höhe von 25.000,00 EUR

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen