Beschlussvorlage - 2010/BV/1379
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 für das Fördergebiet Rostock-Seebad
Warnemünde in Höhe von 75.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
31.08.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
02.6300.94600138: Fördergebiet “Rostock-Seebad Warnemünde“ in Höhe von
75.000,00 EUR
die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen:
02.6150.36100133: Zuweisung vom Land für Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“ in Höhe von 50.000,00 EUR
02.6150.98500001: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Höhe von 25.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3)
Hauptsatzung, §§ 51, 52
Kommunalverfassung des Landes M/V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.6300.94600138 |
2010 |
75.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Fördergebiet „ Rostock-Seebad Warnemünde“ |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben für 2010
|
|
in EUR |
|
0,00 |
|
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
Begründung der Mehrausgaben:
Unabweisbarkeit:
In der vorgesehenen
Entscheidung zur Haushaltssatzung 2010 wird gemäß § 38 Abs.1 VwVfG M-V
zugesichert, den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 49 Abs. 1 KV M-V
vollständig zu genehmigen.
Im Rahmen dieser Zusicherung werden Baubeginne für neue Maßnahmen während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zugelassen.
Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad
Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird
eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch
eingeschränkt gewährleistet ist.
Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen
als auch der touristischen Infrastruktur ist in erster Linie der ungenügende
bauliche Zustand der nördlichen Alexandrinenstraße (zwischen Kirchenstraße und
Georginenstraße) zu verbessern. Diese Straße stellt neben der Straße Am Strom
eine Hauptfußwegebeziehung für Touristen dar.
Die Gehwege und Hausvorflächen im südlichen Bereich der
Alexandrinenstraße wurden im Rahmen einer Reparaturmaßnahme, die koordiniert
mit der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen durch die Eurawasser Nord
GmbH durchgeführt wurde, bereits in 2009 funktionsgerecht und verkehrssicher
wiederhergestellt. Die Eurawasser Nord GmbH wird im Zusammenwirken mit dem
Warnow- Wasser- und Abwasserverband eine Fortsetzung dieser Maßnahme für die
nördliche Alexandrinenstraße durchführen. Es ist zwingend erforderlich, die bauliche
Ausführung inhaltlich und zeitlich zu koordinieren. Um einen gemeinsamen
Baubeginn im Frühjahr 2011 zu sichern, ist es unumgänglich, unverzüglich den
Planungsauftrag zur Vergabe der städtischen grundhaften Ausbaumaßnahme zu
erteilen und somit den Projektverlauf zu sichern.
Unvorhersehbarkeit:
Mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung M-V (MVBL) wurden seit 2008 Möglichkeiten des Einsatzes von
Städtebauförderungsmitteln insbesondere für die Erneuerung von Straßen in
Warnemünde, u. a. auch die Festlegung eines Sanierungsgebietes, erörtert. Erst
im Ergebnis einer Ortsbesichtigung mit dem MVBL in Begleitung des Senators für
Bau und Umwelt und Vertretern der zuständigen Ämter am 09.04.2010 wurden
Städtebauförderungsmittel in Aussicht gestellt. Die Stadt hat daraufhin Ende
Mai 2010 einen entsprechenden Förderungsantrag in Höhe von 3 Mio EUR gestellt.
Mit Schreiben des MVBL vom 22.07.2010 wurden der Stadt 1,5 Mio EUR für das
Programmjahr 2010 in Aussicht gestellt. Davon werden 5 % im Jahr 2010
kassenwirksam, so dass mit der Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen noch in
diesem Jahr begonnen werden muss. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war nicht
vorhersehbar, dass Fördermittel noch für das Jahr 2010 bereitgestellt werden
könnten. Allein aus dem Haushalt der Stadt war die Finanzierung nicht
darstellbar.
Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6150.36100133 |
Zuweisung für Investitionen
vom Land im Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“ |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
50.000,00 |
Mehreinnahmen |
= |
50.000,00 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0,00 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0,00 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
50.000,00 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
50.000,00 |
Begründung
der Mehreinnahme:
Das
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat der Hansestadt Rostock
mit Schreiben vom 22.07.2010 Landesmittel aus dem Städtebauförderprogramm für
die Gesamtmaßnahme Warnemünde in Höhe von insgesamt 1.500.000,00 EUR für die
Jahresscheiben 2010 – 2014 in Aussicht gestellt. Für 2010 werden 5% davon
zur Verfügung gestellt, mit der Maßgabe diese Mittel auch im selben
Haushaltsjahr zu verwenden.
Nachweis der Deckung durch
Minderausgabe:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6150.98500001 |
Städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahme |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o.
g. Haushaltsjahr |
|
13.661.154,15 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere
Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g.
Haushaltsstelle |
./. |
5.712.984,66 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g.
Haushaltsjahr |
= |
7.948.169,49 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
25.000,00 |
Begründung der Minderausgaben:
In dem von Amt 60
bewirtschafteten UA 6150 - Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- werden die Städtebauförderungsmaßnahmen, u.a. auch das Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“ dargestellt.
Mit dem Haushaltsplan 2010 sind unter der HH-Stelle 6150.98500001 – Ausgaben in Höhe von 10.457.000 EUR geplant. Die Ausgaben werden über Städtebauförderungsmittel des
Bundes und des Landes sowie über
eigene Mittel der Stadt abgesichert. Um die in dem Maßnahmeplan des
Sanierungsgebietes enthaltenen Vorhaben, insbesondere die
Gemeinbedarfseinrichtungen, zeitnah realisieren und finanzieren zu können,
wurden die zur Verfügung stehenden Einbringungswerte aus dem D 4 – Vermögen
wieder der Sanierungsmaßnahme zugeführt.
Mit der Aufnahme des
Fördergebietes „Rostock – Seebad Warnemünde“ in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes
werden zur Absicherung des städtischen Eigenanteils für das Jahr 2010 25.000
EUR benötigt.
Um im Jahr 2010 für Warnemünde
diese Mittel in Anspruch nehmen zu können besteht im Rahmen der Städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ die Möglichkeit, die
Eigenanteile (Komplementäranteile) der Stadt in Höhe von 25.000 EUR über
Einbringungswerte aus Verkaufserlösen des D4-Vermögens, HH-Stelle 6150.36700002
–Zuweisungen von übrigen Bereichen Erlöse D4-Vermögen -, zu finanzieren.
Die frei werdenden städtischen
Mittel könnten für die Vorhaben in Warnemünde eingesetzt werden.