Beschlussvorlage - 2010/BV/1374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die fachlichen Standards für therapeutische Leistungen im Kontext der pädagogischen und damit verbundenen therapeutischen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII

 

 

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Beschlussvorschriften: § 27 ff. SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Die vorliegenden Standards wurden durch die AG „Pädagogisch-Therapeutische Hilfen gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII“, bestehend aus Vertretern der pädagogischen Hilfen freier Träger und Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Soziales, gemeinsam erarbeitet.

 

Die Fachkräfte der Hilfe leistenden Einrichtungen und Dienste  sind sich bewusst, dass therapeutische Arbeit mehr beinhaltet als die hier aufgeführten Standards. Viele Bedingungen, Abläufe und Inhalte der pädagogischen und damit verbundenen therapeutischen Hilfen lassen sich nicht pauschal standardisieren. Therapeutische Interventionen unterstützen den pädagogischen Prozess und werden entsprechend der individuellen Bedarfslage fortlaufend angepasst.

 

Die gemeinsam erarbeiteten Standards für pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen nach §§ 27 ff. SGB VIII stützen sich sowohl auf gesetzliche Grundlagen als auch auf entscheidende fachliche Grundsätze.

 

Die AG legt hiermit verbindliche Qualitätsstandards für therapeutische Leistungen im Kontext HzE vor.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2010 mit den Standards befasst und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, diese zu beschließen und die AG zu entlasten.

 

Die vorliegenden Standards werden zukünftig der fachlichen Orientierung für pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen in Verbindung mit Hilfen zur Erziehung in der Hansestadt Rostock dienen.    

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen