Beschlussvorlage - 2010/BV/1367
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V
Beschluss Nr. 2010/DV/1313 vom 20.07.2010 zu
Außerplanmäßigen Bewilligungen im Vermögenshaushalt 2010 der Hansestadt Rostock für die mit Gemeinschaftsaufgaben
(GA)-Mitteln geförderten Maßnahmen der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
08.09.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 20.07.2010 gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V – Beschluss Nr. 2010/DV/1313:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Bewilligungen im Vermögenshaus-
halt 2010 der Hansestadt Rostock wird für folgende
Haushaltsstellen erteilt:
1. 02.8790.9850 0075: Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen
Bereichen für Maritimes Gewerbegebiet Seehafen
Rostock, 3. BA in Höhe von 9.755.716,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der
Haushaltsstelle: 02.8790.36700018:
Zuweisungen für Investitionen
übriger Bereiche für das Maritime Gewerbegebiet
Seehafen Rostock, 3. BA in Höhe
von: 9.755.716,00 EUR
2. 02.8790.98500077: Zuweisungen an öffentliche
Unternehmen – Grauwasserentsorgung
Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde
in Höhe von: 947.100,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der
Haushaltsstelle: 02.8790.36700017:
Zuweisungen für Investitionen
übriger Bereiche für Grauwasserentsorgung
Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde
in Höhe von: 947.100,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 35 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2010/DV/1313 Sitzung des Hauptausschusses vom 20.07.2010
Sachverhalt:
Gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V kann der Hauptausschuss in
dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer
Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben
werden kann, entscheiden. Diese Entscheidungen
bedürfen der Genehmigung durch die
Gemeindevertretung.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2010
anstelle der Bürgerschaft folgende
Eilentscheidung gemäß 3 35 Abs. 2 KV M-V mit Beschluss
Nr. 2010/DV/1313 getroffen:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Bewilligungen im
Vermögenshaus-
halt 2010 der Hansestadt Rostock wird für folgende
Haushaltsstellen
erteilt:
1) 02.8790.9850 0075: Zuweisungen für Investitionen an
öffentlichen
Bereichen
für Maritimes Gewerbegebiet Seehafen
Rostock, 3. BA in Höhe von
9.755.716,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:
02.8790.36700018:
Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für das
Maritime Gewerbegebiet
Seehafen Rostock, 3. BA in Höhe von: 9.755.716,00 EUR
2) 02.8790.98500077: Zuweisungen an öffentliche
Unternehmen – Grauwasser-
entsorgung
Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in
Höhe von:
947.100,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:
02.8790.36700017:
Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für
Grauwasserentsorgung
Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe von:
947.100,00 EUR
Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung
vorgelegt.
Die Ausreichung von Zuwendungsbescheiden für die
beiden v. g. GA-Vorhaben scheiterte bisher an
dem Umstand, dass noch keine Bestätigung der
Verfügbarkeit der Eigenmittel durch das
Innenministerium in Ermangelung klarer Vorgaben
erfolgte.
Zwischenzeitlich gibt es eine Einigung zwischen dem
Innenministerium und dem Landesförder-
institut M-V (LFI) dergestalt, dass die Eigenmittel,
auch wenn sie durch einen Dritten wie die
HERO beigestellt werden, grundsätzlich im
Haushaltsplan der Stadt darzustellen sind.
Über dieses Ergebnis wurde die Stadt durch das LFI mit
der Maßgabe informiert, dass eine Einordnung
im Haushalt unverzüglich zu veranlassen ist.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die
HERO auf Grund der hohen Dringlichkeit
und wirtschaftlichen Bedeutung der Vorhaben für das
Unternehmen und die Stadt bisher bereits
über 16 Mio. EUR vorfinanziert hat.
Eine weitere Finanzierung ist nur möglich, wenn auf
der Grundlage von rechtskräftigen
Zuwendungsbescheiden ein Abruf der bewilligten
Fördermittel kurzfristig erfolgen kann.
Unvorhersehbarkeit:
Bei GA-Fördervorhaben, in denen die Stadt Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin ist, die Zuwendung aber zweckgebunden an Unternehmen mit städtischer Beteiligung, wie z. B.
die HERO mbH, durchreicht, wurden bisher im Haushaltsplan der Stadt nur die Fördermittel
(Einnahme = Ausgabe) dargestellt.
Für den Nachweis der Eigenmittel hat bisher eine Erklärung der HERO bzw. der finanzierenden Bank ausgereicht.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle der EU-Kommission im Land M-V wurde festgestellt, dass ein solcher Nachweis nicht ausreichend ist, sondern dass auch die Eigenmittel privater
Dritter im Haushalt darzustellen sind.
Aus diesem Grunde wurde zwischen dem Landesförderinstitut M-V (LFI) und dem Innenministerium entschieden, dass ein Nachweis für die Verfügbarkeit der Eigenmittel nur noch anerkannt wird, wenn diese im Haushaltsplan der Stadt aufgeführt sind.
Die
Ausreichung der Zuwendungsbescheide ist ohne eine Bestätigung des Innenministeriums
nicht möglich.
Für die beiden laufenden Vorhaben der HERO
- Maritimes Gewerbegebiet Seehafen Rostock, 3. Bauabschnitt
- Grauwasserentsorgung Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde
bedeutet dies, dass im Haushaltsplanentwurf 2010 die entsprechenden Ansätze der Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen zu veranschlagen sind.
Unabweisbarkeit:
Die HERO hat bereits auf Grund der hohen Dringlichkeit für die Umsetzung der Maß-
nahmen, Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Wirtschafts-
ministerium M-V liegen vor, Rechnungen in Höhe von mehr als 16 Mio. EUR vorfinanziert.
Die finanzierende Bank benötigt aber als Sicherheit für die Bewilligungen bzw.
Ausreichung der erforderlichen Kredite eine Sicherheit in Form von Zuwendungsbe-
scheiden.
Da die Bestätigung der Verfügbarkeit der Eigenmittel die letzte noch nicht erfüllte Auflage ist, müssen über außerplanmäßige Bewilligungen die erforderlichen Ansätze in den Haushaltsplan 2010 eingestellt werden, um kurzfristig Zuwendungsbescheide ausreichen zu können. Nur auf diese Weise kann die durchfinanzierte Realisierung der beiden Vorhaben mit Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 67.917.516,00 EUR dargestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Mehreinnahme bei der HHSt. 02.8790.3670 0018 in Höhe
von 9.755.716,00 EUR
Mehrausgabe bei
der HHSt. 02.8790.9850 0075 in Höhe von
9.755.716,00 EUR
2. Mehreinnahmen bei der HHSt. 02.8790.3670 0017 in Höhe
von 947.100,00 EUR
Mehrausgabe bei
der HHSt. 02.8790.9850 0077 in Höhe
von 947.100,00 EUR
In Vertretung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters