Beschlussvorlage - 2010/BV/1367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 20.07.2010 gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V – Beschluss Nr. 2010/DV/1313:

 

Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Bewilligungen im Vermögenshaus-

halt 2010 der Hansestadt Rostock wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

1.   02.8790.9850 0075: Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen

                                       Bereichen für Maritimes Gewerbegebiet Seehafen

                                       Rostock, 3. BA in Höhe von 9.755.716,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.36700018:

Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für das Maritime Gewerbegebiet

Seehafen Rostock, 3. BA in Höhe von: 9.755.716,00 EUR

 

 

2.   02.8790.98500077: Zuweisungen an öffentliche Unternehmen – Grauwasserentsorgung  
      Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe von: 947.100,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.36700017:

Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für Grauwasserentsorgung

Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe von: 947.100,00 EUR

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 35 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/DV/1313      Sitzung des Hauptausschusses vom 20.07.2010

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V kann der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben

werden kann, entscheiden. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die

Gemeindevertretung.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2010 anstelle der Bürgerschaft folgende

Eilentscheidung gemäß 3 35 Abs. 2 KV M-V mit Beschluss Nr. 2010/DV/1313 getroffen:

 

Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Bewilligungen im Vermögenshaus-

halt 2010 der Hansestadt Rostock wird für folgende Haushaltsstellen

erteilt:

 

1) 02.8790.9850 0075: Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen

                                     Bereichen für Maritimes Gewerbegebiet Seehafen

                                     Rostock, 3. BA in Höhe von 9.755.716,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.36700018:

Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für das Maritime Gewerbegebiet

Seehafen Rostock, 3. BA in Höhe von: 9.755.716,00 EUR

 

2) 02.8790.98500077: Zuweisungen an öffentliche Unternehmen – Grauwasser-

                                    entsorgung Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in

                                    Höhe von: 947.100,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.36700017:

Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für Grauwasserentsorgung

Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe von: 947.100,00 EUR

 

Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Ausreichung von Zuwendungsbescheiden für die beiden v. g. GA-Vorhaben scheiterte bisher an

dem Umstand, dass noch keine Bestätigung der Verfügbarkeit der Eigenmittel durch das

Innenministerium in Ermangelung klarer Vorgaben erfolgte.

Zwischenzeitlich gibt es eine Einigung zwischen dem Innenministerium und dem Landesförder-

institut M-V (LFI) dergestalt, dass die Eigenmittel, auch wenn sie durch einen Dritten wie die

HERO beigestellt werden, grundsätzlich im Haushaltsplan der Stadt darzustellen sind.

Über dieses Ergebnis wurde die Stadt durch das LFI mit der Maßgabe informiert, dass eine Einordnung

im Haushalt unverzüglich zu veranlassen ist.

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die HERO auf Grund der hohen Dringlichkeit

und wirtschaftlichen Bedeutung der Vorhaben für das Unternehmen und die Stadt bisher bereits

über 16 Mio. EUR vorfinanziert hat.

Eine weitere Finanzierung ist nur möglich, wenn auf der Grundlage von rechtskräftigen

Zuwendungsbescheiden ein Abruf der bewilligten Fördermittel kurzfristig erfolgen kann.

 

 

Unvorhersehbarkeit:

 

Bei GA-Fördervorhaben, in denen die Stadt Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin ist, die Zuwendung aber zweckgebunden an Unternehmen mit städtischer Beteiligung, wie z. B.

die HERO mbH, durchreicht, wurden bisher im Haushaltsplan der Stadt nur die Fördermittel

(Einnahme = Ausgabe) dargestellt.

Für den Nachweis der Eigenmittel hat bisher eine Erklärung der HERO bzw. der finanzierenden Bank ausgereicht.

Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle der EU-Kommission im Land M-V wurde festgestellt, dass ein solcher Nachweis nicht ausreichend ist, sondern dass auch die Eigenmittel privater

Dritter im Haushalt darzustellen sind.

Aus diesem Grunde wurde zwischen dem Landesförderinstitut M-V (LFI) und dem Innenministerium entschieden, dass ein Nachweis für die Verfügbarkeit der Eigenmittel nur noch anerkannt wird, wenn diese im Haushaltsplan der Stadt aufgeführt sind.

Die Ausreichung der Zuwendungsbescheide ist ohne eine Bestätigung des Innenministeriums
nicht möglich.

 

Für die beiden laufenden Vorhaben der HERO

 

  1. Maritimes Gewerbegebiet Seehafen Rostock, 3. Bauabschnitt
  2. Grauwasserentsorgung Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde

 

bedeutet dies, dass im Haushaltsplanentwurf 2010 die entsprechenden Ansätze der Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen zu veranschlagen sind.

 

Unabweisbarkeit:

 

Die HERO hat bereits auf Grund der hohen Dringlichkeit für die Umsetzung der Maß-

nahmen, Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Wirtschafts-

ministerium M-V liegen vor, Rechnungen in Höhe von mehr als 16 Mio. EUR vorfinanziert.

Die finanzierende Bank benötigt aber als Sicherheit für die Bewilligungen bzw.

Ausreichung der erforderlichen Kredite eine Sicherheit in Form von Zuwendungsbe-

scheiden.

Da die Bestätigung der Verfügbarkeit der Eigenmittel die letzte noch nicht erfüllte Auflage ist, müssen über außerplanmäßige Bewilligungen die erforderlichen Ansätze in den Haushaltsplan 2010 eingestellt werden, um kurzfristig Zuwendungsbescheide ausreichen zu können. Nur auf diese Weise kann die durchfinanzierte Realisierung der beiden Vorhaben mit Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 67.917.516,00 EUR dargestellt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

1. Mehreinnahme bei der HHSt. 02.8790.3670 0018 in Höhe von 9.755.716,00 EUR

    Mehrausgabe bei der HHSt.   02.8790.9850 0075 in Höhe von 9.755.716,00 EUR

2. Mehreinnahmen bei der HHSt. 02.8790.3670 0017 in Höhe von 947.100,00 EUR

    Mehrausgabe bei der HHSt.     02.8790.9850 0077 in Höhe von 947.100,00 EUR

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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