Antrag - 2010/AN/1365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bestehende Spielplatzkonzept ("Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Spielplätze in der Hansestadt Rostock") der Hansestadt Rostock entsprechend den demographischen Änderungen und dem bisherigen Erfüllungsstand zu überarbeiten. Dabei sollen die für den Neubau sowie für die Verbesserung der bestehenden Spielplätze entstehenden Kosten dargestellt werden.

 

Bis zu einem Beschluss der Bürgerschaft über das aktualisierte Konzept sind ausschließlich Instandhaltungsmaßnahmen, keine Rückbau- oder Abrissmaßnahmen, durchzuführen sowie alle bereits in Auftrag gegebenen Maßnahmen auszusetzen.

 

Das überarbeitete Konzept ist bis zum 01.12.2010 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Folge ist das Konzept im Zweijahresrhythmus zu überarbeiten und vorzulegen.

 

 

bereits gefasst Beschlüsse:

 

0493/05-A

 

 

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Begründung:

 

Die Anzahl der Spielplätze ist in einigen Stadtteilen gering, in anderen angeblich zu hoch. Es wird teilweise nach "gefühlten Bedarfen" gehandelt. Die bestehenden Konzeptionen (siehe 0021/06-IV) sind inzwischen einige Jahre alt. Die demographische Entwicklung der Stadt Rostock folgt nicht gänzlich den bisherigen Erwartungen sondern entwickelt sich erfreulich positiv. Gerade der Anteil junger Menschen mit Kindern steigt in einigen Stadtteilen kontinuierlich an (siehe Statistische Berichte der HRO). Die bisherige Konzeption ist daher aktualisierungsbedürftig.

 

Die Ortsbeiräte müssen bei der Bestandsanalyse frühzeitig eingebunden werden. Soweit diese existieren, sollen bei der Bestandsanalyse in Bezug auf die Qualität der vorhandenen Anlagen auch Kinderortsbeiräte oder Schüler von Grund- oder weiterführende Schulen und ihre Interessenvertreter (Eltern etc.) einbezogen werden.

 

Es sollen im Rahmen der Überarbeitung der Stand der Sanierungsmaßnahmen betrachtet und ggf. mögliche Standorte für neue Plätze untersucht werden sowie die Kosten der Erhöhung der Attraktivität der bestehenden Flächen ermittelt werden, um die Ergebnisse in zukünftigen Haushaltsberatungen einbeziehen zu können.

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

 

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06.10.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bestehende Spielplatzkonzept ("Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Spielplätze in der Hansestadt Rostock") der Hansestadt Rostock entsprechend den demographischen Änderungen und dem bisherigen Erfüllungsstand zu überarbeiten. Dabei sollen die für den Neubau sowie für die Verbesse­rung der bestehenden Spielplätze entstehenden Kosten dargestellt werden.

 

Bis zu einem Beschluss der Bürgerschaft über das aktualisierte Konzept sind ausschließlich Instandhaltungsmaßnahmen, keine Rückbau- oder Abrissmaßnahmen, durchzuführen sowie alle bereits in Auftrag gegebenen Maßnahmen auszusetzen.

 

Das überarbeitete Konzept ist bis zum 01.12.2010 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Folge ist das Konzept im Zweijahresrhythmus zu überarbeiten und vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1365:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bestehende Spielplatzkonzept ("Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Spielplätze in der Hansestadt Rostock") der Hansestadt Rostock entsprechend den demographischen Änderungen und dem bisherigen Erfüllungsstand zu überarbeiten. Dabei sollen die für den Neubau sowie für die Verbesse­rung der bestehenden Spielplätze entstehenden Kosten dargestellt werden.

 

Bis zu einem Beschluss der Bürgerschaft über das aktualisierte Konzept sind Rückbau- und Abrissmaßnahmen auszusetzen, es sei denn, dass Maßnahmen der Verkehrssicherungs­pflicht notwendig sind.

 

Die Ortsbeiräte müssen bei der Bestandsanalyse frühzeitig eingebunden werden.

Soweit diese existieren, sollen bei der Bestandsanalyse in Bezug auf die Qualität der vorhandenen Anlagen auch Kinderortsbeiräte oder Schüler von Grund- oder weiterführenden Schulen und ihre Interessenvertreter (Eltern etc.) einbezogen werden.

 

Ein Zwischenstand in Form einer Informationsvorlage zu folgenden Punkten ist bis 01.12.2010 vorzulegen:

 

- demographische Datenerhebung für die einzelnen Stadtteile und Abgleich mit der bisherigen Situation,

- Einarbeitung der Daten aus der aktuellen Generalinspektion.

 

Die Gesamtüberarbeitung unter Einbeziehung der Ortsbeiräte und Kinderortsbeiräte sowie der Kostenermittlung ist bis zum 01.05.2011 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzu­legen.

 

In der Folge ist das Konzept im Zweijahresrhythmus zu überarbeiten und vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt