Beschlussvorlage - 2010/BV/1360
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramme "Stadtumbau Ost - Aufwertung von Wohnquartieren" (SUB) und "Die Soziale Stadt" (SOS) - Prioritätenlisten 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Schule und Sport; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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07.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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14.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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14.09.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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21.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2)
Kommunalverfassung M-V
§ 38 (3)
Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschluss Nr.
0007/03-BV – Rahmenplan Schmarl
- Beschluss Nr. 0826/00-BV – Rahmenplan Evershagen
- Beschluss Nr. 0438/99-BV – Rahmenplan Groß Klein
- Beschluss Nr.
801/27/1996 – Rahmenplan Toitenwinkel
- Beschluss Nr.
0201/01-BV – Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung
- Beschluss Nr. 801/27/1996
– Rahmenplan Dierkow
- Beschluss Nr.
0201/01-BV – Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung
- Beschluss Nr.
0546/02-BV – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
- Beschluss Nr.
0108/04-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl
- Beschluss Nr.
1013/07-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und
Toitenwinkel
Sachverhalt:
Aufgrund
der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL)
vom 25.09.2008 ist dem jährlichen Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine
aktualisierte Prioritätenliste beizulegen. In ihr sind für jedes Förderprogramm
und Fördergebiet die Einzelmaßnahmen in einer Rang- und Reihenfolge ihrer
Durchführung darzustellen. Die Hansestadt Rostock ist damit aufgefordert, den
erforderlichen Bedarf für Maßnahmen und deren Stellenwert innerhalb der
Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung eines realistischen Finanzvolumens der
Städtebauförderung selbst zu definieren.
Nach der
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Städtebauförderung für
das Programmjahr 2010 werden die Bundesfinanzhilfen für das Land
Mecklenburg-Vorpommern um nahezu 20 %
gesenkt. Das MVBL fordert deshalb eine noch deutlichere Prioritätenbildung der
zu realisierenden Vorhaben, sowie eine noch konsequentere Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit unter Berücksichtigung
von Folgekosten. Ferner wird auf den Grundsatz der Nachrangigkeit der
Städtebauförderung verwiesen und demzufolge eine verstärkte anderweitige Mitteleinwerbung
gefordert. Nach gegenwärtigem Stand beabsichtigt der Bund 2011 eine nochmalige
drastische Absenkung der Städtebauförderung.
Die
Priorität einzelner Maßnahmen leitet sich maßgeblich aus der Bedeutung für den
Stadterneuerungsprozess, aus den durch Bürgerschaft und Hauptausschuss
beschlossenen konzeptionellen Vorgaben, den Hinweisen der Bürgerinnen und ihrer
Gremien sowie den Vorstellungen der Verwaltung und weiterer Rahmenbedingungen
ab. Vordringlich sind dabei auch die zur Verfügung stehenden
Finanzierungsmittel einschließlich des zu erbringenden kommunalen Eigenanteils
zu berücksichtigen.
Inhaltlich
konzeptionelle Grundlagen der Projekte bilden die von der Bürgerschaft bzw. den
Hauptausschuss für die einzelnen Fördergebiete und Förderprogramme
beschlossenen Rahmenpläne, das „Integrierte
Stadtentwicklungskonzept“ sowie die „Integrierten
Handlungskonzepte“.
In diesen
stadtentwicklungsrelevanten Dokumenten sind die Vorhaben des
Stadterneuerungsprozesses dargestellt.
In den
Prioritätenlisten werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einem
vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet.
Die genaue
Festlegung des Durchführungszeitraumes der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den
jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen.
Für das
Programm „Stadtumbau Ost - Aufwertung von Wohnquartieren“ wurden
für die Fördergebiete Groß Klein, Evershagen, Dierkow-Neu und Toitenwinkel
keine Prioritätenlisten erstellt, da für diese Gebiete keine Programmmittel für
2011 beantragt werden. Die in den Maßnahmelisten enthaltenen Vorhaben werden
auf Grundlage der Mittel aus Bewilligungen der Vorjahre zu Ende geführt.
Gleiches gilt für das Programm „ Die Soziale Stadt“ für das
Fördergebiet Groß Klein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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