Beschlussvorlage - 2010/BV/1358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung entlang des südöstlichen 
Abzweigs der Osloer Straße (beginnend am westlichen Teil der Stockholmer Straße,
endend an der Kopenhagener Straße) wird selbständig erhoben.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der südöstliche  Abzweig der Osloer Straße, beginnend am westlichen Teil der Stockholmer Straße bis hin zur Einmündung in die Kopenhagener Straße, ist eine selbständige Erschließungsanlage (Anlage 1 und 2).


Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Beleuchtung erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 22.10.2009.


Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

9.000,00 EUR

 

 

 

6000.35000001

Beiträge und ähnliche Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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24.08.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen