Beschlussvorlage - 2010/BV/1348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden                  durch den Wellenschlag der Ostsee

im Osten                    durch die Westmole

im Süden                    durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer

im Westen                  durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock“ und die                                                            Kleingartenanlage „Am Waldessaum I“

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:                     § 22 Abs. KV M-V

                                                           § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:           keine

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan verfolgt das hauptsächliche Ziel, den Bereich des Strandes von Warnemünde funktionsräumlich neu zu ordnen und zu gliedern. Dabei sollen die Versorgungs-, die Betätigungs- sowie die Erholungs- und Ruhebedürfnisse der Besucher Berücksichtigung finden. So wird z.B. durch eine Freihaltezone (F1) am Küstenverlauf die Möglichkeit langfristig gesichert, ungehindert durch Strandkörbe und Sportgeräte am Meer entlang gehen zu können. Darüber hinaus werden die Bereiche, die für die Vermietung von Strandkörben zur Verfügung stehen, durch Sichtachsen  in Verlängerung der Haupt-Strandübergänge in Form weiterer Freihaltezonen rhythmisiert und gegliedert.

 

Zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstands und Unternutzung wurde am westlichen Ende des Geltungsbereichs die Fläche der ehemaligen „Imbissoase“ mit aufgenommen. Hier werden sich Baulichkeiten konzentrieren können, die für die Ausübung von Wassersportarten zur Verfügung stehen werden. Eine teilweise gastronomische Nutzung wird an dieser Stelle ebenso zulässig werden. Darüber hinaus wird die Versorgung der Gäste und Besucher unter Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes durch drei Nutzungsflächen für temporäre gastronomische Einrichtungen (Gastro 1, 2 und 3) an geeigneten Stellen am seeseitigen Dünenfuß verbessert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten/Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umweltbelange

 

 

In Vertretung

 



 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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07.09.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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15.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

0

Enthaltungen

4

 

 

19.00 Uhr - Frau Naujoks verlässt die Sitzung

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

 

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde" aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden                 durch den Wellenschlag der Ostsee

im Osten                            durch die Westmole

im Süden                            durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer

im Westen                            durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock" und die                                                                       Kleingartenanlage „Am Waldessaum I"

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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06.10.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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02.11.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat bringt hierzu  einen Änderungsantrag ein.
2010/BV/1348-03 (ÄA)
 

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde" aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden                 durch den Wellenschlag der Ostsee

im Osten                            durch die Westmole

im Süden                            durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer

im Westen                            durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock" und die                                                                       Kleingartenanlage „Am Waldessaum I"

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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10.11.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.11.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

1

Enthaltungen

0

 

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30.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.12.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag Nr. 2010/BV/1348:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

im Norden:      durch den Wellenschlag der Ostsee,
im Osten:       durch die Westmole,
im Süden:       durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer,
im Westen:     durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock“ und die Kleingartenanlage
                       „Am Waldessaum I“.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Beschluss Nr. 2010/BV/1348:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

im Norden:      durch den Wellenschlag der Ostsee,
im Osten:       durch die Westmole,
im Süden:       durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer,
im Westen:     durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock“ und die Kleingartenanlage
                       „Am Waldessaum I“.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden unter Berücksichtigung nachfolgender Problemstellung überarbeitet und sind danach nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Zu beachten ist:

Die Saison sollte nicht verkürzt, sondern mindestens auf den bislang normalen Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober des Jahres festgelegt werden.

 

3. Der Entwurf wird um zwei dauerhafte Strandversorgungs-/Gastronomiestandorte ergänzt, deren konkrete Lage unter besonderer Beachtung städtebaulicher Gesichtspunkte wie folgt festgelegt wird:

Der erste Standort befindet sich in den Dünen östlich des Strandaufgangs 12, dicht an der  Seepromenade unter der so genannten ‚Solldünen-Kronenbreite' von mindestens 35 m gemäß der letzten Stellungsnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Dieser Standort befindet sich am westlichen Ende einer zentralen Sichtachse vom Leuchtturm kommend die Seepromenade entlang und kann dort mit den Dominanten ‚Samoa' und ‚Neptun-Hotel' ein platzartiges städtebauliches Ensemble bilden.

Der zweite Standort soll sich am westlichen Ende des Geltungsbereichs des B-Planes am Strandaufgang 28 (nach der Neu-Nummerierung) sturmflutsicher auf dem Strand oder in Strandnähe in der Ostsee befinden. Dieser Standort zeichnet sich durch die bereits vorhandene gute verkehrliche Erschließung einschließlich vorhandenem Strandparkplatz in unmittelbarer Nähe und die baulich-räumliche Verbindung zum geplanten Baufeld am Strandort der ehemaligen Imbissoase aus und soll an dieser Stelle den städtebaulichen Abschluss des intensiver genutzten Strandbereiches im Übergang zum FFH-Gebiet bilden. Die Erfordernisse des Küsten- und Hochwasserschutzes sind hierbei besonders zu beachten und durch die entsprechende Ausführung der Bebauung zu berücksichtigen.

Zur Sicherheit einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität der beiden dauerhaften Gastronomiestandorte ist der Vergabe der Standorte ein Investorenwettbewerb mit hochbaulichen Entwürfen vorzuschalten.

 

4. Als Änderung des Entwurfs sollen darüber hinaus zwei der insgesamt drei Standorte für die saisonale Gastronomie mit der Bezeichnung ‚Gastro-Stützpunkt 1' und ‚Gastro-Stützpunkt 2' vom seeseitigen Dünenfuß unter Wahrung eines Mindestabstands von 30 m zur mittleren Wasserlinie dichter an die Ostsee versetzt werden, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.

 

(Überarbeitung der o. g. Anlagen 1 und 2 - aufgrund des bestätigten Punktes 1 des Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1348-02 (ÄA) [s. TOP 9.2.1] und des bestätigten Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1348-03 (ÄA) [s. TOP 9.2.2] - wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 4 beigelegt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt