Beschlussvorlage - 2010/BV/1348
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr.01.SO.160 ?Strandbereich Warnemünde?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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07.09.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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15.09.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.09.2010
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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●
Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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02.11.2010
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●
Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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17.11.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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18.11.2010
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
|
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in
Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160
„Strandbereich Warnemünde“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch den Wellenschlag der Ostsee
im Osten durch
die Westmole
im Süden durch
den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer
im Westen durch
das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock“ und die Kleingartenanlage „Am
Waldessaum I“
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan verfolgt das hauptsächliche Ziel, den
Bereich des Strandes von Warnemünde funktionsräumlich neu zu ordnen und zu
gliedern. Dabei sollen die Versorgungs-, die Betätigungs- sowie die Erholungs-
und Ruhebedürfnisse der Besucher Berücksichtigung finden. So wird z.B. durch
eine Freihaltezone (F1) am Küstenverlauf die Möglichkeit langfristig gesichert,
ungehindert durch Strandkörbe und Sportgeräte am Meer entlang gehen zu können.
Darüber hinaus werden die Bereiche, die für die Vermietung von Strandkörben zur
Verfügung stehen, durch Sichtachsen in
Verlängerung der Haupt-Strandübergänge in Form weiterer Freihaltezonen
rhythmisiert und gegliedert.
Zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstands und Unternutzung wurde am westlichen Ende des Geltungsbereichs die Fläche der ehemaligen „Imbissoase“ mit aufgenommen. Hier werden sich Baulichkeiten konzentrieren können, die für die Ausübung von Wassersportarten zur Verfügung stehen werden. Eine teilweise gastronomische Nutzung wird an dieser Stelle ebenso zulässig werden. Darüber hinaus wird die Versorgung der Gäste und Besucher unter Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes durch drei Nutzungsflächen für temporäre gastronomische Einrichtungen (Gastro 1, 2 und 3) an geeigneten Stellen am seeseitigen Dünenfuß verbessert.
28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden durch den Wellenschlag der Ostsee
im Osten durch die Westmole
im Süden durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer
im Westen durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock" und die Kleingartenanlage „Am Waldessaum I"
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
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Abgelehnt |
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|
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Dafür |
|
Dagegen |
|
Enthaltungen |
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02.11.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ortsbeirat bringt hierzu einen Änderungsantrag ein.
2010/BV/1348-03 (ÄA)
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden durch den Wellenschlag der Ostsee
im Osten durch die Westmole
im Süden durch den Dünenbereich bzw. die Promenadenmauer
im Westen durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei Rostock" und die Kleingartenanlage „Am Waldessaum I"
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür | 9 |
Dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
01.12.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag Nr.
2010/BV/1348:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte
Gebiet in Warnemünde soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160
„Strandbereich Warnemünde“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den Wellenschlag der Ostsee,
im Osten: durch die Westmole,
im Süden: durch den Dünenbereich bzw. die
Promenadenmauer,
im Westen: durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei
Rostock“ und die Kleingartenanlage
„Am Waldessaum I“.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1)
und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschluss Nr. 2010/BV/1348:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Warnemünde soll der
Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.160 „Strandbereich
Warnemünde“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den Wellenschlag der Ostsee,
im Osten: durch die Westmole,
im Süden: durch den Dünenbereich bzw. die
Promenadenmauer,
im Westen: durch das FFH-Gebiet „Stoltera bei
Rostock“ und die Kleingartenanlage
„Am Waldessaum I“.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die
dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden unter Berücksichtigung nachfolgender
Problemstellung überarbeitet und sind danach nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Zu beachten ist:
Die Saison sollte nicht verkürzt, sondern
mindestens auf den bislang normalen Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober
des Jahres festgelegt werden.
3. Der Entwurf wird um
zwei dauerhafte Strandversorgungs-/Gastronomiestandorte ergänzt, deren konkrete
Lage unter besonderer Beachtung städtebaulicher Gesichtspunkte wie folgt
festgelegt wird:
Der erste Standort befindet sich in den Dünen östlich des
Strandaufgangs 12, dicht an der
Seepromenade unter der so genannten ‚Solldünen-Kronenbreite' von
mindestens 35 m gemäß der letzten Stellungsnahme des Staatlichen Amtes für
Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Dieser Standort befindet sich
am westlichen Ende einer zentralen Sichtachse vom Leuchtturm kommend die
Seepromenade entlang und kann dort mit den Dominanten ‚Samoa' und
‚Neptun-Hotel' ein platzartiges städtebauliches Ensemble bilden.
Der zweite Standort soll sich am westlichen Ende des Geltungsbereichs
des B-Planes am Strandaufgang 28 (nach der Neu-Nummerierung)
sturmflutsicher auf dem Strand oder in Strandnähe in der Ostsee befinden.
Dieser Standort zeichnet sich durch die bereits vorhandene gute verkehrliche
Erschließung einschließlich vorhandenem Strandparkplatz in unmittelbarer Nähe
und die baulich-räumliche Verbindung zum geplanten Baufeld am Strandort der ehemaligen
Imbissoase aus und soll an dieser Stelle den städtebaulichen Abschluss des
intensiver genutzten Strandbereiches im Übergang zum FFH-Gebiet bilden. Die
Erfordernisse des Küsten- und Hochwasserschutzes sind hierbei besonders zu
beachten und durch die entsprechende Ausführung der Bebauung zu
berücksichtigen.
Zur Sicherheit einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität der
beiden dauerhaften Gastronomiestandorte ist der Vergabe der Standorte ein
Investorenwettbewerb mit hochbaulichen Entwürfen vorzuschalten.
4. Als Änderung des Entwurfs sollen darüber hinaus zwei der insgesamt drei Standorte für die saisonale Gastronomie mit der Bezeichnung ‚Gastro-Stützpunkt 1' und ‚Gastro-Stützpunkt 2' vom seeseitigen Dünenfuß unter Wahrung eines Mindestabstands von 30 m zur mittleren Wasserlinie dichter an die Ostsee versetzt werden, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.
(Überarbeitung der o. g. Anlagen 1 und 2 - aufgrund des bestätigten Punktes 1 des Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1348-02 (ÄA) [s. TOP 9.2.1] und des bestätigten Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1348-03 (ÄA) [s. TOP 9.2.2] - wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 4 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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