Beschlussvorlage - 2010/BV/1342
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 in Höhe von 1.225.000,00 EUR für das
Vorhaben Seehafen Rostock - Südliche Erweiterung Vorstellflächen Fährterminal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.08.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt wird für folgende
Haushaltsstelle erteilt:
02 8790 98500087 Seehafen Rostock – Südliche Erweiterung Vorstellflächen Fährterminal
in Höhe von 1.225.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:
02 8790 361000124 Zuweisungen vom Land M-V in Höhe von 1.225.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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Seehafen
Rostock – Südliche Erweiterung Vorstellflächen Fährterminal |
Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
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unechte
Deckungsfähigkeit |
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echte
Deckungsfähigkeit |
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neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
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davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die aktuellen Anforderungen
bzw. Nachfragen an die Hafenwirtschaft im Seehafen Rostock zeigen ein Defizit
bei Umschlags- und Vorstellflächen.
Zur Absicherung der
erforderlichen Kapazitäten ist die Schaffung weiterer Vorstellflächen
erforderlich. Die Fördermittel sind zwingend notwendig für die Bezahlung der
bereits vorliegenden Rechnungen.
unvorhersehbar:
Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2010 noch kein Zuwendungsbescheid
vorlag, konnte die Maßnahme Seehafen - Rostock Südliche Erweiterung
Vorstellflächen Fährterminal haushaltsmäßig nicht eingestellt werden.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vom Landesförderinstitut M-V
genehmigt. Der Abruf der Mittel muss
fristgerecht durch die Hansestadt Rostock bis zum 31.10.2010 für das
Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.225.000,00 EUR erfolgen. Damit die
Fördermittel an das Unternehmen zeitnah durchgereicht werden können, ist Haushaltsrecht mit Hilfe eines Bürgerschaftsbeschlusses
herzustellen.
Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02
8790 3610124 |
Zuweisungen
vom Land M-V |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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0,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
0,00 |
Mehreinnahmen |
= |
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davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0,00 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0,00 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
1.225.000,00 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
1.225.00,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Am 11.06.2010 ist für das
Vorhaben Südliche Erweiterung Vorstellflächen Fährterminal der
Zuwendungsbescheid eingegangen.
Es wurde ein Zuschuss in Höhe
von 1.225.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2010 bewilligt.
Der erste Fördermittelabruf wurde bereits veranlasst. Die Fördermittel
werden noch 2010 an die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH in gleicher Höhe überwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Außerplanmäßige Ausgaben auf der Haushaltsstelle 02
8790 98500087
in Höhe von 1.225.000,00 EUR
Deckung durch Einnahmen auf der Haushaltsstelle 02 8790
36100124
in Höhe von 1.225.000,00 EUR
Roland Methling