Antrag - 2010/AN/1330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen. Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

In Kassebohm (OT Brinckmannsdorf) engagiert sich eine Bürgerinitiative für die o.g. Geschwindigkeitsbegrenzung, da der Rostocker Stadtteil unter den Lärmbeeinträchtigungen der BAB 19 leidet. Während auf der Strecke Richtung Norden bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 130 Stundenkilometern besteht, gibt es in der Gegenrichtung zwischen Auffahrt Rostock Ost bis knapp vor das Kreuz Rostock keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

 

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Beschlüsse

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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06.10.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen.
Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1330:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt