Antrag - 2010/AN/1330
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., SPD, CDU und FÜR Rostock
Geschwindigkeitsregelung auf der BAB 19 im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen. Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.
Sachverhalt:
In Kassebohm (OT Brinckmannsdorf) engagiert sich eine Bürgerinitiative für die o.g. Geschwindigkeitsbegrenzung, da der Rostocker Stadtteil unter den Lärmbeeinträchtigungen der BAB 19 leidet. Während auf der Strecke Richtung Norden bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 130 Stundenkilometern besteht, gibt es in der Gegenrichtung zwischen Auffahrt Rostock Ost bis knapp vor das Kreuz Rostock keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
06.10.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale
Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen
dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen
einzusetzen.
Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.
Beschluss
Nr. 2010/AN/1330:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale
Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen
dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen
einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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