Beschlussvorlage - 2010/BV/1315
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 für die Maßnahme
-Zuschuss an Studierende mit erstmaliger Hauptwohnsitznahme in der Hansestadt Rostock-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.08.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur
überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 für die Haushaltsstelle
01.1140.71700009 – Zuschuss an Studierende – mit erstmaliger
Hauptwohnsitznahme Hansestadt Rostock in Höhe von 100.000 EUR.
Die Ausgabe wird gedeckt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 01.9110.8081/ Zinsausgaben für Kassenkredite / in Höhe von 100.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Nr. 2009/BV/0333 der Bürgerschaft vom 07.10.2009
Beschluss Nr. 2010/BV/1101 des Hauptausschusses vom 18.05.2010
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Angesichts der bevorstehenden Immatrikulationen zum Herbstsemester 2010 ist absehbar, dass weitere 100.000 Euro für die Erfüllung der durch die Bürgerschaft beschlossene Aufgabe benötigt werden.
Sachverhalt:
Am 07.10.2009 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Beschluss Nr. 2009/BV/0333 – Einführung eines Angebotes an Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen – gefasst.
Daraus resultierend ist jeder Studierende, der mit Stichtag 01.09.2009 ab dem Wintersemester 2009/2010 seine Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen hat bzw. nimmt, berechtigt, einen Antrag auf Zuschussgewährung zu stellen.
Bedingt durch den Beschluss zur Herausnahme von Studenten aus der Satzung zur Zweitwohnungssteuer und dem damit zusammenhängenden Verzicht auf melderechtliche Zwangsmaßnahmen zur Anmeldung einer Haupt- oder Zweitwohnung ist eine hinreichend verlässliche finanzielle Planungsgrundlage erst mit Ablauf eines gesamten Studienjahres möglich, da erst dann eingeschätzt werden kann, welcher Anteil der auswärtigen Studenten das Angebot des Bonuspaketes in Anspruch nehmen möchte. Auf Grund dieses Sachverhalts wurden bereits im April dieses Jahres zusätzliche 100.000 Euro zu der ursprünglich eingestellten Summe gleicher Höhe benötigt. Von diesen 100.000 Euro sind mit Stand 11.08.2010 bereits wieder 51.700 Euro in Anspruch genommen worden.