Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1313
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V
Außerplanmäßige Bewilligungen im Vermögenshaushalt 2010 der Hansestadt Rostock für die mit
Gemeinschaftsaufgaben (GA)-Mitteln geförderten Maßnahmen der Hafen-Entwicklungsgesellschaft
Rostock mbH (HERO).
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.07.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.07.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss entscheidet in dringender Angelegenheit anstelle der
Bürgerschaft gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V.
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Bewilligungen im Vermögenshaus-
halt 2010 der Hansestadt Rostock wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
1) 02.8790.9850 0075: Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen
Bereichen für Maritimes Gewerbegebiet Seehafen
Rostock, 3. BA in Höhe von 9.755.716,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.36700018:
Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für das Maritime Gewerbegebiet
Seehafen Rostock, 3. BA in Höhe von: 9.755.716,00 EUR
2) 02.8790.9850 0077: Zuweisungen an öffentliche Unternehmen – Grauwasser-
entsorgung Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe
von: 947.100,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8790.3670 0017:
Zuweisungen für Investitionen übriger Bereiche für Grauwasserentsorgung
Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde in Höhe von: 947.100,00 EUR
Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.
Beschlussvorschriften:
§ 35 Abs. 2 KV M-V
§ 51 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Die Ausreichung von Zuwendungsbescheiden für die beiden v. g. GA-Vorhaben scheiterte bisher an dem Umstand, dass noch keine Bestätigung der Verfügbarkeit der Eigenmittel durch das Innenministerium in Ermangelung klarer Vorgaben erfolgte.
Zwischenzeitlich gibt es eine Einigung zwischen dem Innenministerium und dem Landesförderinstitut M-V (LFI) dergestalt, dass die Eigenmittel, auch wenn sie durch einen Dritten wie die HERO beigestellt werden, grundsätzlich im Haushaltsplan der Stadt darzustellen sind.
Über dieses Ergebnis wurde die Stadt durch das LFI mit der Maßgabe informiert, dass eine Einordnung im Haushalt unverzüglich zu veranlassen ist.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die HERO auf Grund der hohen
Dringlichkeit und wirtschaftlichen Bedeutung der Vorhaben für das Unternehmen und die Stadt bisher bereits über 16 Mio EUR vorfinanziert hat.
Eine weitere Finanzierung ist nur möglich, wenn auf der Grundlage von rechtskräftigen Zuwendungsbescheiden ein Abruf der bewilligten Fördermittel kurzfristig erfolgen kann.
Aus diesem Grunde sind die außerplanmäßigen Bewilligungen per Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft am 20.07.2010 zu beschließen, da nur auf diese Weise die enggesetzten zeitlichen Abläufe zur Schaffung der Voraussetzungen für die Ausreichung der Zuwendungsbescheide einzuhalten sind.
Unvorhersehbarkeit:
Bei GA-Fördervorhaben, in denen die Stadt Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin ist,
die Zuwendung aber zweckgebunden an Unternehmen mit städtischer Beteiligung, wie z. B.
die HERO, durchreicht, wurden bisher im Haushaltsplan der Stadt nur die Fördermittel
(Einnahme = Ausgabe) dargestellt.
Für den Nachweis der Eigenmittel hat bisher eine Erklärung der HERO bzw. der finanzieren-den Bank ausgereicht.
Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle der EU-Kommission im Land M-V wurde festgestellt, dass ein solcher Nachweis nicht ausreichend ist, sondern dass auch die Eigenmittel privater
Dritter im Haushalt darzustellen sind.
Aus diesem Grunde wurde zwischen dem Landesförderinstitut M-V (LFI) und dem
Innenministerium entschieden, dass ein Nachweis für die Verfügbarkeit der Eigenmittel
nur noch anerkannt wird, wenn diese im Haushaltsplan der Stadt aufgeführt sind.
Die Ausreichung der Zuwendungsbescheide ist ohne eine Bestätigung des Innenministe-
riums nicht möglich.
Für die beiden laufenden Vorhaben der HERO mbH
1. Maritimes Gewerbegebiet Seehafen Rostock, 3. Bauabschnitt
2. Grauwasserentsorgung Liegeplatz 6-8 Rostock Warnemünde
bedeutet dies, dass im Haushaltsplanentwurf 2010 die entsprechenden Ansätze der Ein-nahme- und Ausgabehaushaltsstellen zu veranschlagen sind.
Unabweisbarkeit:
Die HERO hat bereits auf Grund der hohen Dringlichkeit für die Umsetzung der Maß-
nahmen, Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch das Wirtschafts-
ministerium M-V liegen vor, Rechnungen in Höhe von mehr als 16 Mio. EUR vorfinanziert.
Die finanzierende Bank benötigt aber als Sicherheit für die Bewilligungen bzw.
Ausreichung der erforderlichen Kredite eine Sicherheit in Form von Zuwendungsbe-
scheiden.
Da die Bestätigung der Verfügbarkeit der Eigenmittel die letzte noch nicht erfüllte Auflage ist, müssen über außerplanmäßige Bewilligungen die erforderlichen Ansätze in den Haus-haltsplan 2010 eingestellt werden, um kurzfristig Zuwendungsbescheide ausreichen zu können. Nur auf diese Weise kann die durchfinanzierte Realisierung der beiden Vorhaben mit Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 67.917.516,00 EUR dargestellt werden.
Laut § 35, Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in
dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung
der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Mehreinnahme bei der HHSt. 02.8790.3670 0018 in Höhe
von 9.755.716,00 EUR
Mehrausgabe bei
der HHSt. 02.8790.9850 0075 in Höhe von
9.755.716,00 EUR
2. Mehreinnahmen bei der HHSt. 02.8790.3670 0017 in Höhe
von 947.100,00 EUR
Mehrausgabe bei
der HHSt. 02.8790.9850 0077 in Höhe
von 947.100,00 EUR
Roland Methling