Beschlussvorlage - 2010/BV/1312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.   Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet, begrenzt

 

im Norden                  durch das Grundstück der beruflichen Schule der Hansestadt Rostock

im Nordosten            durch die Straße An der Jägerbäk

im Osten                    durch die Straßenbahntrasse nach Marienehe

im Süden                    durch den Mariken-un-Jehann-Weg und den Oll-Daniel-Weg

im Westen                 durch den Grünzug und Kleingärten „An der Jägerbäk“

 

soll der Bebauungsplan Nr. 07.W.154 für das Gebiet „An der Jägerbäk“ aufgestellt werden.

 

2.             Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die derzeitige städtebauliche Struktur im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird insbesondere durch brachliegende Gewerbeflächen, genutzter Gewerbegrundstücke angrenzend an ein entwickeltes Mischgebiet geprägt. Dieser städtebauliche Zustand ist unbefriedigend und dieser Missstand soll mit dem Bebauungsplan aufgehoben werden. Die vorhandene Erschließung des Mischgebietes Krischanweg ist ebenfalls unbefriedigend und soll mit diesem Bebauungsplan verbessert werden.

In den Bebauungsplan werden deshalb Flächen aus dem bereits rechtskräftigen B-Plan Mischgebiet „Krischanweg“ einbezogen und in dessen Geltungsbereich aufgehoben.

Die zu überplanenden Flächen zeichnen sich durch eine gute Lage innerhalb der Stadt aus. Sie sind gut an den Nahverkehr (S-Bahnhaltepunkt Marienehe und Straßenbahn) angeschlossen. Das Zentrum und auch Warnemünde sind schnell erreichbar.

Auf Grund dieser zentralen Lage werden die brachliegenden Gewerbeflächen und die aus dem Bebauungsplan „Krischanweg“ einbezogene Gewerbefläche als Wohnbauflächen festgesetzt. Hier sollen Einfamilienhäuser und mehrgeschossiger Wohnungsbau entwickelt werden.

Die vorhandene und genutzte Gewerbefläche „An der Jägerbäk“ und die gewerbliche Baufläche entlang der Straßenbahn (Übernahme aus B-Plan „Krischanweg“) werden beibehalten.

Die Erschließung der neuen Bauflächen erfolgt hauptsächlich über eine Stichstaße vom Krischanweg. Der Ausbau des Krischanweges ist ebenfalls im Plan festgesetzt.

Diese Maßnahmen sollen durch einen Erschließungsträger realisiert werden. Ein Erschließungsvertrag mit der Stadt ist ebenfalls in Vorbereitung.

 

Auf Grund der Lage der zu überplanenden Flächen wird der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a) Pkt.2 BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung, aufgestellt. Die überbaubare Fläche beträgt ca. 48000 m2. Dazu wurde eine umweltrelevante Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Ein Lärmgutachten, Altlastenuntersuchung und faunistische Kartierungen liegen vor und wurden im Bebauungsplan berücksichtigt.

Er ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von ca. 11,4 ha.

 

Kosten für Planung und Erschließung entstehen der Stadt nicht. Diese werden durch den Investor getragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- und Erschließungskosten werden durch den Investor getragen (Vertragliche Sicherung).

Jährliche Unterhaltungspflege des öffentlichen Raumes 3.765 €/Jahr.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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10.08.2010 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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24.08.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.08.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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26.08.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen