Beschlussvorlage - 2010/BV/1311
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Stadtzentrum Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
Vorberatung
|
|
|
15.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
06.10.2010
|
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 KV M-V, § 162 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 356/26/91 vom 27.11.1991
Satzung über eine städtebauliche
Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das Stadtzentrum Rostock
- Nr. 568/38/1992 vom 07.10.1992
1. Nachtragssatzung zur "Satzung über eine städtebauliche
Sanierungsmaßnahme nach
§ 142 Abs. 1 und 3 BauGB"
- Nr. 1042/39/1997 vom
29./30.01.1997
Satzung über die förmliche
Festlegung des Erweiterungsgebietes zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum
Rostock“
Sachverhalt:
Nach § 162
Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u.a. aufzuheben, wenn die Sanierung
durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes.
Aufgrund
des Beschlusses – Nr. 0314/05-BV der Bürgerschaft vom 22./23. Juni 2005
wurde bereits die Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der
Sanierungssatzung erlassen. Diese teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung
umfasste drei Teilgebiete.
Aufgrund
des Beschlusses – Nr. 767/06/BV der Bürgerschaft vom 08.11.2006 wurde die
Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung
„Stadtzentrum Rostock“ für das Teilgebiet IV erlassen.
In dem von
der Dritten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung
erfassten Teilgebiet V sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht bzw.
städtebauliche Missstände beseitigt. Der entsprechende Abschlussbericht ist als
Anlage 2 beigefügt.
Nach dem
BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen
Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Hansestadt Rostock bezogen auf dieses
Teilgebiet berechtigt und verpflichtet, die mit der Sanierungssatzung
vorgenommenen bodenrechtlichen Beschränkungen gem. §§ 144 ff. BauGB aufzuheben.
Nach
Rechtswirksamkeit der Satzung entfallen für die betroffenen
Grundstückseigentümer die Beschränkungen des Besonderen Städtebaurechts; die
Hansestadt Rostock wird das Grundbuchamt um Löschung der Sanierungsvermerke
ersuchen. Weiterhin wird das Sanierungsverfahren nach den Vorschriften des
BauGB abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach
§ 154 BauGB, sofern diese nicht bereits im Vorwege durch freiwillige Vereinbarungen
zwischen der Hansestadt Rostock und dem jeweiligen Grundstückseigentümer nach §
154 Abs. 3 BauGB abgelöst wurden.
Durch den Gutachterausschuss in der Hansestadt Rostock vorgenommene Bodenbewertungen ergaben, dass die städtebaulichen Maßnahmen zu einer Aufwertung des Teilgebietes und damit zu Bodenwertsteigerungen an den Grundstücken geführt haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt. Nach Abschluss der Sanierung entsteht für die betroffenen
Grundstückseigentümer die Ausgleichsbetragspflicht gem. § 154 BauGB. Die
Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen im Treuhandvermögen der weiteren
Sanierung zur Verfügung.
In Vertretung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
26,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|