Beschlussvorlage - 2010/BV/1287

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Maßnahmeplan 2011 (Anlage) wird beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2011 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2012 ff. vorgesehen sind.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (3) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

  • Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
  • Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
    Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

  • Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

 

 

Sachverhalt:

Der Maßnahmeplan 2011 (Anlage) dient der Umsetzung der mit dem von der Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.

 

Im ersten Teil des vorliegenden Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2011 – 2015 dargestellt. Zunächst wurden bei den Einnahmen für die Jahre 2011 – 2015 die bewilligten kassenwirksamen Mittel bis zum Programmjahr 2009 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2010 wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V (StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.

 

In den ersten drei Jahren ist eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u. a., dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen, oder die nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.

 

Der Maßnahmeplan wurde für das Jahr 2011 erstellt und enthält vorausschauend bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die Stadt einen Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der Beschlussvorlage wurden die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben.

 

Nach J.2 StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.

 

Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität. Sie ist abhängig von den im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

 

Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das MVBL mit Erlass – Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 StBauFR geändert. Künftig wird von der förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. Im zweiten Tei des Maßnahmeplans 2011 wurden diese zusätzlich durch die HRO zu erbringenden Eigenanteile für E 6.3 Maßnahmen aufgelistet.

 

Vierteljährlich wird eine maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der Verwaltung abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und Finanzierungsübersicht Stand 01.06.2010.

 

Der Schwerpunkt der Stadt liegt innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" zurzeit auf Gemeinbedarfseinrichtungen, wie dem Abschluss der Sanierung der Großen Stadtschule und des Rathauses, der Sanierung des Schifffahrtsmuseums und der Kunst- und Medienschule.

 

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entwicklung des Gebiets östlich der Stadtmauer, das Petriviertel. Nach der Fertigstellung der neuen Warnowstraße wird im Gebiet östlich der Stadtmauer die Vermarktung der Grundstücke fortgeführt und mit der Erschließung und Freiflächengestaltung begonnen.

 

Zeitlich entsprechend geordnet wurden auch die Maßnahmen, die vor weiteren Teilaufhebungen der Sanierungssatzung fertig gestellt sein sollten.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

UA 6150 Eigenmittel der Gemeinde

 

 

Anlage

 

Zusätzliche Eigenanteile und nichtförderungsfähige Kosten in den jeweiligen Fachplänen ab 2011: 14.324.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.09.2010 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.09.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.09.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen