Beschlussvorlage - 2010/BV/1287
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Maßnahmeplan 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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09.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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15.09.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2)
Kommunalverfassung M-V
§ 38 (3)
Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschl.-Nr. 356/26/91
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr. 0399/08-BV
2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr. 0104/08-BV
Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung
bis 2012
Sachverhalt:
Der
Maßnahmeplan 2011 (Anlage) dient der Umsetzung der mit dem von der Bürgerschaft
beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist
Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden
Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu
leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.
Im ersten
Teil des vorliegenden Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und
Ausgaben für die Jahre 2011 – 2015 dargestellt. Zunächst wurden bei den
Einnahmen für die Jahre 2011 – 2015 die bewilligten kassenwirksamen
Mittel bis zum Programmjahr 2009 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2010
wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind
im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V
(StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr
zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus
Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen
wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.
In den
ersten drei Jahren ist eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u.
a., dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem
jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall
ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne
dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen, oder die
nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.
Der
Maßnahmeplan wurde für das Jahr 2011 erstellt und enthält vorausschauend
bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das
Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
„Stadtzentrum Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die
Stadt einen Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen
vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben
sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der Beschlussvorlage wurden die
finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben.
Nach J.2
StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das
Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und
Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.
Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität. Sie ist abhängig von den im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.
Aufgrund
der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das MVBL mit Erlass – Nr. 1/2010
vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E
6.3 StBauFR geändert. Künftig wird von der förderfähigen Summe ein zusätzlich
von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens
15 % abgesetzt. Im zweiten Tei des Maßnahmeplans 2011 wurden diese zusätzlich
durch die HRO zu erbringenden Eigenanteile für E 6.3 Maßnahmen aufgelistet.
Vierteljährlich
wird eine maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der
Verwaltung abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und
Finanzierungsübersicht Stand 01.06.2010.
Der
Schwerpunkt der Stadt liegt innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum
Rostock" zurzeit auf Gemeinbedarfseinrichtungen, wie dem Abschluss der
Sanierung der Großen Stadtschule und des Rathauses, der Sanierung des
Schifffahrtsmuseums und der Kunst- und Medienschule.
Einen
weiteren Schwerpunkt bildet die Entwicklung des Gebiets östlich der Stadtmauer,
das Petriviertel. Nach der Fertigstellung der neuen Warnowstraße wird im Gebiet
östlich der Stadtmauer die Vermarktung der Grundstücke fortgeführt und mit der
Erschließung und Freiflächengestaltung begonnen.
Zeitlich
entsprechend geordnet wurden auch die Maßnahmen, die vor weiteren
Teilaufhebungen der Sanierungssatzung fertig gestellt sein sollten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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