Beschlussvorlage - 2010/BV/1286
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Prioritätenliste 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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09.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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15.09.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 22
(2) Kommunalverfassung M-V
§ 38
(3) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
·
Beschl.-Nr.
356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
·
Beschl.-Nr.
0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“
·
Beschl.-Nr.
0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der
Städtebauförderung bis 2012
Sachverhalt:
Aufgrund
der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL)
vom 25.09.2008 ist mit jedem Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine
aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in
der Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der
Stadterneuerung wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den
erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung
finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen
Fördervolumens selbst zu definieren.
Nach der
Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2010 werden
die Bundesfinanzhilfen für das Land Mecklenburg-Vorpommern um nahezu 20 Prozent
abgesenkt. Das MVBL fordert deshalb eine noch deutlichere Prioritätenbildung
bezüglich der zu realisierenden Vorhaben in Richtung Innenstädte und
Ortsteilzentren sowie eine noch
konsequentere Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
unter Berücksichtigung der Folgekosten. Zugleich wird an den Grundsatz der
Nachrangigkeit der
Städtebauförderung erinnert und demgemäß zu einer verstärkten
anderweitigen Mitteleinwerbung
aufgefordert. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die Städtebauförderung
ab dem Jahr 2011 drastisch zu reduzieren.
Die
Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen
aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und
Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der
Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und
Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden
Finanzierungsmittel und der zu erbringende Eigenanteil zu berücksichtigen sein.
Grundlage
für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene
städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum
Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan
wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt. In der Prioritätenliste werden diese
Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum
eingeordnet. Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen
Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.
Aufgrund
der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das MVBL mit Erlass – Nr.
1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen
gemäß E 6.3 Städtebauförderungsrichtlinien M-V geändert. Künftig wird von der
förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in
Höhe von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. Die zusätzlichen Eigenanteile
sind in den in Spalte 5 angegebenen Beträgen enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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