Beschlussvorlage - 2010/BV/1286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Prioritätenliste 2011 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (3) Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

·               Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

·               Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

·               Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 ist mit jedem Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in der Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Stadterneuerung wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren.

 

Nach der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2010 werden die Bundesfinanzhilfen für das Land Mecklenburg-Vorpommern um nahezu 20 Prozent abgesenkt. Das MVBL fordert deshalb eine noch deutlichere Prioritätenbildung bezüglich der zu realisierenden Vorhaben in Richtung Innenstädte und Ortsteilzentren sowie  eine noch konsequentere Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der Folgekosten. Zugleich wird an den Grundsatz der Nachrangigkeit der       Städtebauförderung erinnert und demgemäß zu einer verstärkten anderweitigen    Mitteleinwerbung aufgefordert. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die Städtebauförderung ab dem Jahr 2011 drastisch zu reduzieren.

 

Die Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel und der zu erbringende Eigenanteil zu berücksichtigen sein.

 

Grundlage für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt. In der Prioritätenliste werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.

 

Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das MVBL mit Erlass – Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 Städtebauförderungsrichtlinien M-V geändert. Künftig wird von der förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. Die zusätzlichen Eigenanteile sind in den in Spalte 5 angegebenen Beträgen enthalten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2010 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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15.09.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.09.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen