Stellungnahme - 2010/AN/1210-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2018 wurde u. a. mit der Maßnahme 2010/1.05 die Vorlage eines umfassenden Konzeptes zum Personalmanagement bis Oktober 2010 beschlossen.

 

Dieses Personalmanagementkonzept wird weit über eine schlichte Personalbedarfsplanung und Personaleinsatzplanung hinausgehen. So wird der Fokus auf die vollumfängliche Personalpolitik und die Implementierung moderner Personalinstrumente und Managementphilosophien gelegt (z.B. Personalführung, Personalentwicklung, Personalerhaltung). Das Personal ist nicht nur ökonomische Größe, sondern zugleich die empfindsamste Ressource, mit der eine Verwaltungsorganisation arbeitet. Dieses Potenzial ist jedoch nur in Gänze auszuschöpfen, wenn sich dem menschlichen Faktor und seiner Entwicklung auf Dauer mit der gebührenden Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

Die Aktivierung der individuellen Leistungsbereitschaft und die Personalgewinnung gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung wird nur durch Kooperation, Motivation und Partizipation erreicht werden können.

 

Zwischen den Leistungen, die eine Organisation vom Einzelnen fordert und dem Umfang und der Art der Anreize, die eine Organisation bietet, sollte daher eine Balance bestehen.

 

Durch die Schaffung und Nutzung gerade auch immaterieller Anreizsysteme, wie hier die Schaffung der Voraussetzungen für eine kinderfreundliche Verwaltung, können die Polaritäten zwischen Organisation und Individuum ausgeglichen werden.

 

Insoweit steht die Verwaltung dem Antrag äußerst positiv gegenüber und wird sich damit hinlänglich im Rahmen der Konzepterarbeitung auseinandersetzen.

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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07.07.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben