Stellungnahme - 2009/BV/0396-13 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion begegnet im Wesentlichen den gleichen Bedenken, die auch in der Stellungnahme zum FDP-Antrag aufgeführt sind. So ist die Formulierung auslegungsbedürftig, nach der eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden soll, wenn eine Unterbringung der Abfallbehälter aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist. Die Pflichtigen werden mit dieser Formulierung aus ihrer Verantwortung zur Schaffung von Abstellflächen auf eigenem Grund und Boden zu Lasten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entlassen. Hier würde es schon ausreichen, wenn eine vorhandene bauliche Situation, die ggf. sogar änderungsfähig sein würde, als Begründung für einen positive Entscheidungsanspruch angeführt würde.

Selbst wenn dieser Antrag im Gegensatz zum FDP-Antrag eine Berücksichtigung des sonstigen auf dem Gehweg stattfindenden Verkehrs in der Entscheidungsfindung fordert, löst dies aber nur ein ordnungsrechtliches Problem. Die anderen mit dem weiteren Verbleiben der Abfallbehälter im öffentlichen Verkehrsraum verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bleiben weiterhin bestehen. So ist es weiterhin möglich, dass sich Unbefugte problemlos der Abfallbehälter bemächtigen können und sie ggf. in Brand setzen oder zum Barrikadenbau verwenden. Letzteres Problem ist wiederholt derart aufgetreten, dass auch zum Barrikadenbau verwendete Abfallbehälter angezündet wurden.

Mit dem weiteren Verbleiben der Abfallbehälter im öffentlichen Verkehrsraum besteht darüber hinaus keine Möglichkeit, der sich insbesondere in einigen Stadtteilen stark ausprägende Verschandelung des Ortsbildes und damit einer Absenkung der Wohnqualität in den Wohnquartieren entgegen zu wirken.

Zudem bedingt eine positive Entscheidung zum v. g. Antrag eine Änderung der Abfallsatzung. Nach § 14 Abs. 2 der Abfallsatzung ist der Anschluss- und Benutzungspflichtige verpflichtet, Abstellflächen für die Abfallbehälter auf seinem Grund und Boden herzurichten.

 

 

 

gez. Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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24.06.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.06.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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07.07.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben