Antrag - 2010/AN/1265
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.06.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.07.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
0265/05-BV, 0449/08-A, 2009/AN/0321, 2010/BV/ 0818
Sachverhalt:
Zentrale und besonders wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung werden von Beschäftigten erbracht, die in der Regel zumindest in die Entgeltgruppe 13 TVöD eingruppiert sind oder als Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt angehören.
Die Auswahl der Personen, die solche zentralen Aufgaben für die Stadt wahrnehmen sollen, ist als so bedeutend anzusehen, dass der Hauptausschuss über Einstellung und Entlassung entscheidet.
Seit geraumer Zeit werden zunehmend Stellen mit solch zentralen Aufgaben nur kommissarisch und zudem mit Personal besetzt, das nicht direkt bei der Stadt beschäftigt ist. Vorliegender Antrag dient dazu, den Einfluss auf die Personalauswahl für solch zentrale Stellen wieder herzustellen.