Antrag - 2010/AN/1265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0265/05-BV, 0449/08-A, 2009/AN/0321, 2010/BV/ 0818

 

 

Sachverhalt:

Zentrale und besonders wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung werden von Beschäftigten erbracht, die in der Regel zumindest in die Entgeltgruppe 13 TVöD eingruppiert sind oder als Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt angehören.

Die Auswahl der Personen, die solche zentralen Aufgaben für die Stadt wahrnehmen sollen, ist als so bedeutend anzusehen, dass der Hauptausschuss über Einstellung und Entlassung entscheidet.

Seit geraumer Zeit werden zunehmend Stellen mit solch zentralen Aufgaben nur kommissarisch und zudem mit Personal besetzt, das nicht direkt bei der Stadt beschäftigt ist. Vorliegender Antrag dient dazu, den Einfluss auf die Personalauswahl für solch zentrale Stellen wieder herzustellen.  

 

 

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gez. Eva-Maria-Kröger                                                        gez. Rainer Albrecht

Fraktion DIE LINKE.                                                          SPD-Fraktion

 

gez. Johann-Georg Jaeger                                                         gez. Prof. Dr. Dieter Neßelmann

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                             CDU-Fraktion

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch09

 

 

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Beschlüsse

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07.07.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen