Änderungsantrag - 2010/BV/1203-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

 

In § 21 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates wird in Abs. 1 ein Punkt mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

„die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Gründung, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen sowie Betriebsteilen“

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 14 Abs. 5 obliegt die Entscheidung zum Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen der Gesellschafterversammlung. Dazu sollte allerdings ein Votum des Aufsichtsrates vorliegen.

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.07.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben