Beschlussvorlage - 2010/BV/1249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 24.06.2010 zur Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 92.225,00 EUR in der Haushaltsstelle 01.6100.61000023 - Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte.

Die Deckung in Höhe von 92.225,00 EUR erfolgt durch die Haushaltsstelle 01.6100.17000027 - Zuweisungen vom Bund für EU-Projekt WEBSR2.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 (4)  KV M-V

§ 6 (3) Hauptsatzung

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Entscheidung des Interreg IVA - South Baltic Programme-Steering Communittes wurde mit Bewilligungsbescheid vom 29.01.2010 das von der Hansestadt Rostock in 2009 beauftragte Projekt WEBSR2 - Windenergy in the BSR - the extension als EU-Projekt beschlossen und durch den Oberbürgermeister im März 2010 anerkannt.


 

Die Hansestadt Rostock fungiert als Lead-Partner für das Projekt mit einer Laufzeit bis 2013. Das Budget beträgt 108.500,00 € und wird mit 85 % = 92.225,00 € von der EU gefördert. Eine Co-Finanzierung von 15 % = 16.275,00 € wird von der Hansestadt Rostock durch Personalkosten geleistet.

Mit Bewilligungsbescheid hat jeder Projektpartner Rechte und Pflichten zur Umsetzung geplanter Projektaktivitäten.

Mit dem Projektmanagement wurde die Rotorwerk GmbH Rostock vertraglich gebunden.

Der erste Finanzberichtszeitraum des Projektes ist der 30.06.2010. Erfolgt bis dahin keine Abrechnung erlischt für die Hansestadt Rostock ein Rückerstattungsrechtsanspruch.

Für die Begleichung der bisher entstandenen und weiteren Kosten sowie die bis 30.06.2010 eingehenden Einnahmen durch Partnerumlagen ist die außerplanmäßige Bewilligung von 92.225,00 € zwingend notwendig.   Da auf Grund erheblichen verwaltungs- und finanztechnischen Klärungsbedarfes eine fristgerechte Bearbeitung und Vorlage für den Hauptausschuss nicht möglich war, hat der Oberbürgermeister die Eilentscheidung getroffen.       

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 01.6100.61000023 – Ausgaben für Dienstleistungen für Dritte – in Höhe von 92.225,00 €

Deckung durch Zuweisungen vom Bund durch Einnahmen in der Haushaltstelle 01.6100.17000027 in Höhe von 92.225,00 €

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.07.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.07.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen