Informationsvorlage - 2010/IV/1235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Kommunalverfassung M-V

Verwaltungsvereinbarung des Landes M-V zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 11.03.2009

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ das Konjunkturpaket II zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und Bildungseinrichtung beschlossen.

 

Mit der Verwaltungsvereinbarung des Landes M-V (VV M-V) zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 11.03.09 wurden der Hansestadt Rostock pauschale Finanzhilfen in Höhe von 13,7 Mio. EUR  von Bund und Land für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und Schwerpunkt Infrastruktur unter Beachtung der Fördervoraussetzungen nach § 1 VV M-V zur Verfügung gestellt.


 

Einnahmen:

 

Per 31.05.2010 wurden die Einnahmen beim Innenministerium in Höhe von 6.607.513,53 EUR abgerufen. Dazu folgende Übersicht:

 

- in EUR -

HHST

Bezeichnung

Ansatz

Erfüllung per 31.05.2010

02.9010.36020001

Zuweisungen für Investitionen vom Bund- Konjunkturpaket

12.128.400,00

5.830.114,33

02.9010.36120001

Zuweisungen für Investitionen vom Land- Konjunkturpaket

1.617.000,00

777.399,20

 

Ausgaben:

 

Die Ausgaben per 31.05.2010 wurden in Höhe von 7.818.307,05 EUR beim Innenministerium abgerechnet.

 

Der Stand der Einzelmaßnahmen wird in der Anlage 1 dargestellt.

 

Durch das Innenministerium wurde der Hansestadt Rostock bezüglich der Einordnung des Hortgebäudes in der Grundschule „Werner-Lindemann“ (IF0304) in den Bereich der Infrastrukturinvestition mitgeteilt, dass die Maßnahme die Voraussetzungen der Förderfähigkeit nicht erfüllt. Diese Maßnahme (IF0304) wurde deshalb gestrichen. Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 376.000 EUR konnten nach Prüfung zusätzlich für die Sanierung des Barocksaals eingesetzt (in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes M-V) werden. Für den Barocksaal stehen somit finanzielle Mittel in Höhe von 1.567.000 EUR zur Verfügung.

 

 

Nach § 6a Zukunftsinvestitionsgesetzes prüft der Bundesrechnungshof die zweckent-sprechende Verwendung der Finanzhilfen des Bundes. In diesem Zusammenhang war die Prüfgruppe Ost beauftragt, die für den Bundesrechnungshof relevanten Sachverhalte zu erheben.

 

Die Prüfungen fanden in dem Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt, dem Amt für Schule und Sport und dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der HRO in der Zeit vom 23.02. bis zum 26.02.2010 statt. Die Prüfung durch die Prüfgruppe Ost war ohne Beanstandungen.

 

In Vertretung

 

 

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Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben