Informationsvorlage - 2010/IV/1235
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über den Stand der Umsetzung des Konjunkturpaketes II Zukunftsinvestitionsgesetz der Kommune und Länder (ZuInvG) per 31.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.07.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
08.09.2010
|
Beschlussvorschriften:
§ 38 Kommunalverfassung M-V
Verwaltungsvereinbarung des Landes M-V zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 11.03.2009
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Die
Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und
Stabilität in Deutschland“ das Konjunkturpaket II zur Verbesserung der
kommunalen Infrastruktur und Bildungseinrichtung beschlossen.
Mit der
Verwaltungsvereinbarung des Landes M-V (VV M-V) zur Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 11.03.09 wurden der Hansestadt Rostock
pauschale Finanzhilfen in Höhe von 13,7 Mio. EUR von Bund und Land für Investitionen mit
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und Schwerpunkt Infrastruktur unter Beachtung
der Fördervoraussetzungen nach § 1 VV M-V zur Verfügung gestellt.
Einnahmen:
Per
31.05.2010 wurden die Einnahmen beim Innenministerium in Höhe von 6.607.513,53
EUR abgerufen. Dazu folgende Übersicht:
- in
EUR -
HHST |
Bezeichnung |
Ansatz |
Erfüllung per 31.05.2010 |
02.9010.36020001 |
Zuweisungen für Investitionen
vom Bund- Konjunkturpaket |
12.128.400,00 |
5.830.114,33 |
02.9010.36120001 |
Zuweisungen für Investitionen
vom Land- Konjunkturpaket |
1.617.000,00 |
777.399,20 |
Ausgaben:
Die
Ausgaben per 31.05.2010 wurden in Höhe von 7.818.307,05 EUR beim
Innenministerium abgerechnet.
Der Stand
der Einzelmaßnahmen wird in der Anlage 1 dargestellt.
Durch das
Innenministerium wurde der Hansestadt Rostock bezüglich der Einordnung des
Hortgebäudes in der Grundschule „Werner-Lindemann“ (IF0304) in den
Bereich der Infrastrukturinvestition mitgeteilt, dass die Maßnahme die
Voraussetzungen der Förderfähigkeit nicht erfüllt. Diese Maßnahme (IF0304) wurde
deshalb gestrichen. Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 376.000 EUR konnten
nach Prüfung zusätzlich für die Sanierung des Barocksaals eingesetzt (in
Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes M-V) werden. Für den Barocksaal
stehen somit finanzielle Mittel in Höhe von 1.567.000 EUR zur Verfügung.
Nach § 6a
Zukunftsinvestitionsgesetzes prüft der Bundesrechnungshof die
zweckent-sprechende Verwendung der Finanzhilfen des Bundes. In diesem
Zusammenhang war die Prüfgruppe Ost beauftragt, die für den Bundesrechnungshof
relevanten Sachverhalte zu erheben.
Die
Prüfungen fanden in dem Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt, dem Amt für Schule
und Sport und dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der HRO in der Zeit
vom 23.02. bis zum 26.02.2010 statt. Die Prüfung durch die Prüfgruppe Ost war
ohne Beanstandungen.
In Vertretung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
15,2 kB
|