Beschlussvorlage - 2010/BV/1220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Krusenstern-Gesamtschule, St.-Jantzen-Ring 6, 18106 Rostock, wird der Schulname

„Krusensternschule“

verliehen.

 

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Beschlussvorschriften:

Schulgesetz M-V § 76 Abs. 7 Pkt. 5c und § 106

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 0907/04-BV vom 26.01.2005

 

Sachverhalt:

Die Schulkonferenz (bestehend aus Schüler, Lehrer, Elternvertreter und Schulleiter) entscheidet gemäß § 76 Abs. 7 Punkt 5c des Schulgesetzes M-V über die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger laut § 106, Abs. 2 Schulgesetz M-V in Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.

 

Die Schulkonferenz begründet ihren Antrag mit dem Verlust der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2010/11. Damit ist sie keine klassisches Integrierte Gesamtschule mehr. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, möchte sie einen Schulnamen, der schulartunabhängig ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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25.08.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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07.09.2010 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen