Beschlussvorlage - 2010/BV/1220
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Schulkonferenz der Krusenstern-Gesamtschule,
St.-Jantzen-Ring 6, 18106 Rostock auf Verleihung des Schulnamens ?Krusensternschule?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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25.08.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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07.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschriften:
Schulgesetz M-V § 76 Abs. 7 Pkt. 5c und § 106
bereits gefasste Beschlüsse:
0907/04-BV vom 26.01.2005
Sachverhalt:
Die Schulkonferenz (bestehend aus Schüler, Lehrer, Elternvertreter und Schulleiter) entscheidet gemäß § 76 Abs. 7 Punkt 5c des Schulgesetzes M-V über die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger laut § 106, Abs. 2 Schulgesetz M-V in Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.
Die Schulkonferenz begründet ihren Antrag mit dem Verlust der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2010/11. Damit ist sie keine klassisches Integrierte Gesamtschule mehr. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, möchte sie einen Schulnamen, der schulartunabhängig ist.