Beschlussvorlage - 2010/BV/1203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zoologischer Garten Rostock gGmbH (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 07.Mai 2008 mit Beschluss Nr. 0203/08 die Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Rostock verpflichtet, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hat die Bürgerschaft den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) beschlossen.

 

In Auswertung der Umsetzung des PCGK wurde festgestellt, dass die im Gesellschaftsvertrag der Zoologischen Garten Rostock gGmbH festgeschriebenen Aufgaben nicht in allen Paragraphen dem PCGK entsprechen.

 

Die Verpflichtung zur Umsetzung des PCGK für die Geschäftsführung wurde im § 7 Absätze 4 bis 8 und für den Aufsichtsrat in den §§ 16 bis 20 aufgenommen. In diesem Zusammenhang ergab sich die Notwendigkeit den Beirat durch einen Aufsichtsrat mit entsprechenden Aufgaben und Pflichten zu ersetzen.

 

Die im Vergleich zwischen dem Entwurf und dem derzeit gültigen Gesellschaftsvertrag festzustellenden wesentlichen Änderungen ergeben sich auch aus einer inhaltlichen Ausrichtung des Vertrages am Rechtsrahmen des GmbH Gesetzes. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben aus der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern dahingehend weiter untersetzt worden, dass die nach § 69 Abs. 1 Ziffer 3 geforderte Einflussnahme der Kommune auf die Gesellschaft gestärkt wird.

Das spiegelt sich darin wider, dass insbesondere die Aufgaben des Aufsichtsrates im § 21 verstärkt auf die notwendige und gesetzliche vorgeschriebene Kontroll- und Beratungstätigkeit der Geschäftsführung ausgerichtet worden ist.

 

Für die Wirtschaftsführung der Gesellschaft gelten die Grundsätze des § 75 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Auftragsvergabe sind die für die Gemeinde geltenden Vorschriften umzusetzen.

Des Weiteren wurden im § 14 die Aufgaben der Gesellschafterversammlung neu strukturiert und präzisiert hinsichtlich der Abgrenzung ihrer Aufgaben gegenüber dem Aufsichtsrat, zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über den Wirtschaftsplan.

Der § 5 wurde dem Gesellschaftsrecht entsprechend neu eingearbeitet.

Eine Umrechnung von DM in EURO ist nicht erfolgt, da insbesondere eine einfache Umrechnung des im § 6 ausgewiesenen Stammkapitals nach § 1 Abs. 1 bis 3 Einführungsgesetz zum GmbHG zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht notwendig ist. Es gelten bei einfachen Umrechnungen (ohne Kapitalherab- oder –heraufsetzung) die Vorschriften des alten GmbHG bzgl. der Stimmrechtsverteilungen nach DM-Vorschriften weiter fort.

 

Der vorliegende Entwurf ist in Abwägung der Entwürfe des Gesellschaftsvertrages des Beirates der Zoologischen Garten Rostock gGmbH und der Verwaltung entstanden.

Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten werden durch das Unternehmen getragen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2010 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zoologischer Garten Rostock gGmbH (Anlage 1).

 

                                                            (Anlage liegt der Niederschrift beim

                                                            Sitzungsdienst bei)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Empfohlen

    x

Nicht empfohlen

 

 

 

Dafür

    7

Dagegen

    0

Enthaltungen

    4

 

 

Es folgt die Abstimmung zu folgenden vorliegenden Änderungsanträgen:

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07.07.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zoologischer Garten Rostock gGmbH.

 

(überarbeiteter Gesellschaftsvertrag … wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 beielegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt