Informationsvorlage - 2010/IV/1191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

Hauptsatzung § 6 Absatz 6, § 48 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/AN/1027 (Sitzung der Bürgerschaft vom 05.05.2010)

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2010/AN/1027 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Informationsvorlage zu den Eckwerten des Haushaltsplanentwurfes für das jeweilige Haushaltsjahr dem Hauptausschuss zu seiner Juni-Sitzung im dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahr vorzulegen und den Entwurf der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das jeweilige Haushaltsjahr mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft im November des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

 

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf der jährlichen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen vorgeschriebenen Anlagen so in die Beratungsfolge der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Bürgerschaft zu bringen, dass die beschlossene Haushaltssatzung gemäß § 48 (2) KV M-V vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.

 

Der Oberbürgermeister hat in der Dienstberatung am 07.06.2010 mit der Senatorin und den Senatoren die Eckwertevorlage einschließlich Terminplan beraten. Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2011 werden die Eckwerte der Verwaltung zur haushaltsstellenscharfen Untersetzung vorgegeben.

 

Dem Terminplan (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass der Prozess der Erarbeitung der Eckwerte in den Monaten April und Mai erfolgte.

 

Dem Hauptausschuss wird am 25.06.2010 eine Vorlage über die Eckkennziffern zum Haushaltsplanentwurf 2011 zur Beratung am 20.07.2010 übergeben. Zum gleichen Zeitpunkt erhalten die Ortsbeiräte die entsprechenden Unterlagen. Diesen wird der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung in der 26. Kalenderwoche die Eckwerte zum Haushaltsplanentwurf 2011 in einer Beratung vorstellen.

 

Der beiliegende Terminplan berücksichtigt, dass nach § 48 KV M-V vor Beginn des Haushaltsjahres 2011 die Haushaltssatzung von der Bürgerschaft beschlossen wird und der Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

 

Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes des Haushaltsplanes bildete der Finanzplan für den Zeitraum 2009 – 2013  (siehe Vorbericht Haushaltsplan 2010 Band I, Seite 151). Im Haushaltsjahr 2011 wurde für den Verwaltungshaushalt danach ein struktureller Fehlbetrag aus den laufenden Einnahmen und Ausgaben von 17,1 Mio. EUR ermittelt. In den Gesamtausgaben ist der Altfehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 96,5 Mio. EUR veranschlagt.

 

Neben der Finanzplanung 2009 – 2013 bilden das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung 2009 sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Monaten Januar – Mai 2010 die Grundlage der Eckwerteermittlung für den Planentwurf 2011 und Folgende. 

 

Aus dem Finanzplan 2009 – 2013 wird ersichtlich, dass die angespannte Haushaltssituation der Hansestadt Rostock weiter bestehen bleibt. Somit sind eine weiterhin verstärkte Haushaltskonsolidierung und eine äußerste Ausgabedisziplin gefordert. Das heißt u. a., dass die Ausgabenansätze grundsätzlich auf die Ergebnisse der Jahresrechnung 2009 bzw. auf eine bereits im Finanzplan 2011 reduzierte Haushaltsermächtigung zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist durch eine ernsthafte Aufgabenkritik und durch nachhaltige Eingriffe in das bestehende Leistungsangebot auf eine Reduzierung des Zuschusses bzw. Verbesserung des Überschusses hinzuwirken. Auch bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung und der Auftragsangelegenheiten wird es zwingend notwendig sein, sich auf die Bereitstellung der notwendigen Grundausstattung zu konzentrieren.  Die nachgewiesene angespannte Haushaltslage der Hansestadt Rostock lässt keine Spielräume für neue oder zusätzliche freiwillige Aufgaben zu.

 

Jede Einnahmeerhöhungsmöglichkeit ist auf den Prüfstand zu stellen, um so weiterhin einen strukturellen Fehlbedarf bereits im Planungsprozess konsequent auszuschließen. Vielmehr ist es erklärtes Ziel auch weiterhin Überschüsse zum Abbau des Altfehlbedarfes zu erwirtschaften.


 

In Vorbereitung auf die Haushaltsplanung 2011 wurden die Einnahmen und Ausgaben für die Eckwerte zum Entwurf des Haushaltsplanes 2011 wie folgt ermittelt:

 

            - in Mio. EUR -

 

Ergebnis Jahres-rechnung 2009

Haushaltsplan 2010

Finanz-plan 2011

Eckwert 2011

Differenz

2010-2011

Eckwert

Differenz

Finanz-plan 2011- Eckwerte

Einnahmen

461,2

466,0

450,0

454,2

-11,8

+4,2

Ausgaben ohne Altfehlbeträge

453,6

463,5

467,1

454,2

-9,3

-12,9

unbereinigter struktureller Fehlbetrag/-bedarf

-

-

17,1

-

-

-17,1

Überschuss strukturell

7,6

2,5

-

-

-2,5

-

Altfehlbetrag/-bedarf

104,1

106,4

96,5

96,5

-9,9

-

Fehlbetrag/-bedarf insgesamt

96,5

103,9

113,6

96,5

-7,4

-17,1

Ausgaben insgesamt

557,7

569,9

563,6

550,7

-19,2

-12,9

 

 

Zur Erlangung eines strukturellen Haushaltsausgleiches wurden folgende Haushaltsverbesserungsmöglichkeiten in die Eckwerte aufgenommen:

 

  •  

Erhöhung der Gewerbesteuer nach Ertrag (Entwicklungsstand)

2,3 Mio. EUR

  •  

Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte von 450 v. H. auf 500 v. H.

 

2,5 Mio. EUR

  •  

Zuführung vom Vermögenshaushalt aus Veräußerungserlösen

1,0 Mio. EUR

  •  

Erhöhung der Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen

1,7 Mio. EUR

  •  

Einnahmeerhöhung HASIKO – Gewinnabführung

0,5 Mio. EUR

  •  

Ausgabenreduzierung in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2018 von mindestens

 

3,5 Mio. EUR

 

Mit der außerordentlichen Kündigung des Entsorgungsvertrages zwischen der Hansestadt Rostock und der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock sowie dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung ist eine Zahlung in Höhe von 11,3 Mio. EUR in dem Planentwurf zu veranschlagen.

 

Für den Fall, dass die EVG im Rahmen der Neuausschreibung den Zuschlag erhält, reduziert sich die Schadensersatzzahlung auf einen Betrag von 6,8 Mio. EUR. In den Eckwerten zum Haushaltsplanentwurf ist diese Schadensersatzzahlung nicht enthalten.

 

Eine Deckungsquelle ist der Bürgerschaft bereits im Prozess der Erarbeitung des Planentwurfes 2011 vorzuschlagen, um die Diskussion zu einer höchstwahrscheinlich unpopulären Maßnahme nicht bis zur Haushaltsberatung im November 2010 zu vertagen.


 

Mit dem Finanzplan 2009 – 2013 wurde für den Vermögenshaushalt im Jahre 2011 ein Haushaltsvolumen von 62,9 Mio. EUR unterstellt. Für die Finanzierung der im Finanzplan enthaltenen Maßnahme ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,7 Mio. EUR erforderlich.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes werden unter vorgenannten Bedingungen wie folgt eingeschätzt:

 

Übersicht zu den Gesamteinnahmen

                                                                                                                                            - in EUR -

Bezeichnung

Planentwurf 2011

Plan 2010

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

8.381.700

7.745.800

Zuweisungen des Bundes, Landes, EU

30.367.200

44.860.500

Beiträge und Entgelte

527.500

720.100

Rückfluss von Darlehen, Erstattungen

32.700

33.100

Einnahmen aus Veräußerungen

4.000.000

7.369.700

Kapitalentnahme

 

5.000.000

Entnahmen aus Rücklagen

504.100

605.400

Zwischensumme

43.813.200

66.334.600

Einnahmen aus Kreditaufnahme

2.700.100

6.203.400

Einnahmen aus Umschuldung und Derivaten

16.350.000

6.350.000

Summe

62.863.300

78.888.000

 

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes entwickeln sich unter den vorgenannten Bedingungen wie folgt:

 

- in EUR -

Bezeichnung

Planentwurf 2011

Plan 2010

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

17.469.600

24.498.700

Vermögenserwerb

2.183.500

6.187.900

Baumaßnahmen

16.734.600

26.926.000

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zwischensumme

36.387.700

57.612.600

Allgemeine Finanzwirtschaft                                          (darunter: Umschuldung/Derivate)

26.475.600

(16.350.000)

21.275.400

(6.350.000)

Summe

62.863.300

78.888.000

 

 

Die Orientierungsdaten des Landes M-V zur Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes 2011 im Land Mecklenburg-Vorpommern (Aufstellungserlass) werden frühestens im Oktober 2010 vorliegen, so dass erst nach Vorlage des Planentwurfes 2011 in der Bürgerschaft Planungssicherheit besteht, insbesondere über die Höhe der Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz.

 

 

 

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Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

22.06.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben