Stellungnahme - 2010/AF/1176-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

-          Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) § 22 Abs. 2

i. V. m.

      Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) in der geltenden Fassung vom 21. Febr. 2002, § 2 Abs. 1 Buchst. A)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-     Beschluss Nr. 2009/BV/0235

 

 

Sachverhalt:

 

1.      Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich des o. g. Beschlusses der Bürgerschaft zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock?

 

Der Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes ist entsprechend dem o. g. Beschluss im Stellenplan 2010 hinsichtlich der Anzahl angepasst.

 

Durch eine externe Ausschreibung werden zusätzlich 9 Stellen zum 01.07.2010 besetzt

 

Bezüglich der zu verrichtenden durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden wurde am 06.10.2009 eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes für 1 Jahr auf Probe abgeschlossen.

 


 

 

 

Mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock wurde mit der Umsetzung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des

Brandschutz- und Rettungsamtes zum 01.01.2010 begonnen.

 

So sind u. a.

 

-          alle Stellenbeschreibungen im feuerwehrtechnischen Dienst durch das Brandschutz- und Rettungsamt erarbeitet und werden zurzeit durch das Amt für Management und Controlling geprüft und bestätigt.

 

-          die Mitarbeiter des Tagesdienstes mit dem Einsatzdienst über einen Integrationsdienst verzahnt.

 

-          Beamte kommissarisch entsprechend der Aufbauorganisation mit den zukünftigen Aufgaben betraut, wie

o       Sachbearbeiter Dienstplanung

o       Stabsstelle Personalentwicklung, Kommunikation

sowie

o       Stellen in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Technik und Vorbeugender Brandschutz.

 

 

Zur vollständigen Umsetzung der neuen Aufbau- und Ablauforganisation wurde eine Organisationsverfügung zur „Stellenverlagerung innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes“ erarbeitet, die im Umlaufverfahren ist.

 

 

Hinsichtlich der Teilrefinanzierung der entstehenden Kosten der Feuerwache 20 – durch Beteiligung von Betrieben und Einrichtungen im Seehafen wurden Gespräche mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur und dem Innenministerium geführt.

Das Innenministerium geht nach gemeinsamer intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage am 08.12.2009 und im Schreiben vom 10.12.2009 davon aus, dass ein Antrag der Hansestadt Rostock gemäß § 17 (2) Brandschutzgesetz keinen Erfolg haben wird. Das weitere Vorgehen wird unter Einbeziehung des Rechtsamtes geprüft und abgestimmt.

 

Für das mit der  Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes einhergehende Fahrzeugkonzept werden seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes weitere Mehrbedarfsanmeldungen für die kommenden Jahre zwingend erforderlich werden.

 

 

 

2.      Wie sieht insbesondere der Stand der Planung zur Errichtung der Feuerwache im Nordosten aus?

 

Für einen zukünftigen Standort  der Feuerwache im Nordosten wurden verschiedene Varianten durch das Brandschutz- und Rettungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,  Stadtplanung und Wirtschaft und dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt geprüft.

 

Die Entscheidung zum Standort steht derzeit noch aus. In der 23. Kalenderwoche soll  der Standort Betriebshof des Tiefbauamtes am Dierkower Damm als kombinierte Variante (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) geprüft werden.

 


 

 

 

Nach Festlegung auf einen Standort im Nordosten der Hansestadt Rostock für die zukünftige Feuerwache erfolgt die Erarbeitung eines Planungsbeschlusses.

Danach ist der Planungsbeginn finanziell über eine außerplanmäßige Bewilligung abzusichern.

Die Fortführung der Maßnahme bis zur Fertigstellung ist  über Mehrbedarfsanmeldungen des Brandschutz- und Rettungsamtes bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2011 und 2012 abzusichern.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Beschlüsse

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben