Stellungnahme - 2010/AF/1176-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.06.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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Beschlussvorschriften:
- Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) § 22 Abs. 2
i. V. m.
Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) in der geltenden Fassung vom 21. Febr. 2002, § 2 Abs. 1 Buchst. A)
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschluss Nr. 2009/BV/0235
Sachverhalt:
1.
Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich
des o. g. Beschlusses der Bürgerschaft zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes
der Hansestadt Rostock?
Der Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes ist entsprechend dem o. g. Beschluss im Stellenplan 2010 hinsichtlich der Anzahl angepasst.
Durch eine externe Ausschreibung werden zusätzlich 9 Stellen zum 01.07.2010 besetzt
Bezüglich der zu verrichtenden durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden wurde am 06.10.2009 eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes für 1 Jahr auf Probe abgeschlossen.
Mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock wurde mit der Umsetzung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des
Brandschutz- und Rettungsamtes zum 01.01.2010 begonnen.
So sind u. a.
- alle Stellenbeschreibungen im feuerwehrtechnischen Dienst durch das Brandschutz- und Rettungsamt erarbeitet und werden zurzeit durch das Amt für Management und Controlling geprüft und bestätigt.
- die Mitarbeiter des Tagesdienstes mit dem Einsatzdienst über einen Integrationsdienst verzahnt.
- Beamte kommissarisch entsprechend der Aufbauorganisation mit den zukünftigen Aufgaben betraut, wie
o Sachbearbeiter Dienstplanung
o Stabsstelle Personalentwicklung, Kommunikation
sowie
o Stellen in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Technik und Vorbeugender Brandschutz.
Zur vollständigen Umsetzung der neuen Aufbau- und Ablauforganisation wurde eine Organisationsverfügung zur „Stellenverlagerung innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes“ erarbeitet, die im Umlaufverfahren ist.
Hinsichtlich der Teilrefinanzierung der entstehenden Kosten der Feuerwache 20 – durch Beteiligung von Betrieben und Einrichtungen im Seehafen wurden Gespräche mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur und dem Innenministerium geführt.
Das Innenministerium geht nach gemeinsamer intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage am 08.12.2009 und im Schreiben vom 10.12.2009 davon aus, dass ein Antrag der Hansestadt Rostock gemäß § 17 (2) Brandschutzgesetz keinen Erfolg haben wird. Das weitere Vorgehen wird unter Einbeziehung des Rechtsamtes geprüft und abgestimmt.
Für das mit der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes
einhergehende Fahrzeugkonzept werden seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes
weitere Mehrbedarfsanmeldungen für die kommenden Jahre zwingend erforderlich
werden.
2.
Wie sieht insbesondere der Stand der Planung zur
Errichtung der Feuerwache im Nordosten aus?
Für einen zukünftigen Standort der Feuerwache im Nordosten wurden verschiedene Varianten durch das Brandschutz- und Rettungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt geprüft.
Die Entscheidung zum Standort steht derzeit noch aus. In der 23. Kalenderwoche soll der Standort Betriebshof des Tiefbauamtes am Dierkower Damm als kombinierte Variante (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) geprüft werden.
Nach Festlegung auf einen
Standort im Nordosten der Hansestadt Rostock für die zukünftige Feuerwache
erfolgt die Erarbeitung eines Planungsbeschlusses.
Danach ist der Planungsbeginn
finanziell über eine außerplanmäßige Bewilligung abzusichern.
Die Fortführung der Maßnahme bis
zur Fertigstellung ist über
Mehrbedarfsanmeldungen des Brandschutz- und Rettungsamtes bei der
Haushaltsplanung für die Jahre 2011 und 2012 abzusichern.
In Vertretung
Dr. Liane Melzer