Beschlussvorlage - 2010/BV/1185
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2009/AN/0583
Lückenschluss der Geh- und Radwegverbindung Langenort-Krummendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.06.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.06.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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22.06.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.06.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.07.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss 2009/AN/0583 vom 24. März 2010 zur Einstellung von Mitteln in den Haushalt 2010 und Prüfung des Ankaufs von Flächen für den Lückenschluss der Geh- und Radwegverbindung Langenort-Krummendorf wird geändert und erhält folgende Fassung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die Möglichkeiten für einen Ankauf der Flächen zum Abschluss des letzten Abschnitts
des Geh- und Radweges Langenort-Krummendorf zu prüfen und zeitnah umzusetzen.
2. sofern diese Voraussetzung gegeben ist, kann die bauliche Umsetzung des letzten
Abschnittes für den Bau des Geh- und Radweges zwischen Langenort und Krummen-
dorf in den Folgejahren nach Maßgabe des Haushaltes erfolgen.
3. der Bürgerschaft das Ergebnis erstmals zum 01.12.2010 vorzulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2009/AN/0583
Sachverhalt:
Voraussetzung für die bauliche Realisierung des bezeichneten Lückenschlusses der Geh- und Radwegverbindung Langenort – Krummendorf ist der Erwerb der für diese Verkehrsanlage benötigten Fläche seitens der Hansestadt Rostock. Gemäß den bisherigen Verhandlungsbemühungen seitens der Stadt stellte sich dies bisher als schwierig dar, sodass der Grunderwerb bisher nicht vollzogen werden konnte.
Insofern hat vor Einstellung und haushalterischer Bindung von finanziellen Kennziffern für die Realisierung der Maßnahme zunächst der Grunderwerb die übergeordnete Priorität.
Dies wird als Voraussetzung für die Realisierung seitens der Verwaltung zuerst und zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt.
Erst wenn absehbar ist, dass die Grunderwerbsvoraussetzungen auch eine bauliche Umsetzung für realistisch betrachten lassen, ist die Einordnung von finanziellen Kennziffern
im städtischen Vermögenshaushalt sinnvoll.
Eine vorzeitige Bindung von finanziellen Kennziffern ist auch vor dem Hintergrund der
angespannten Haushaltssituation nicht angemessen und auch nicht vertretbar.