Beschlussvorlage - 2010/BV/1184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung der Hansestadt Rostock für die Ausgabe der Angelberechtigungsscheine (Anlage 1).

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            1005/05-BV

 

Sachverhalt:

Die Gewässer, für die die Hansestadt Rostock die Fischereirechte besitzt, stehen den Anglerinnen und Anglern seit dem Jahr 2006 zu unveränderten Preisen zur Verfügung.

 

Mit der jetzt zur Beschlussfassung der Bürgerschaft vorgelegten Änderung der Entgeltordnung werden die Entgelte für Tages- und Wochenkarten um je 1,00 EUR angehoben.

 

Mit der Anhebung der Entgelte für Jahresangelberechtigungen um 5 EUR auf 20 EUR erreicht die Hansestadt Rostock das Preisniveau der Landeskarten für Küstengewässer. Um diese Erhöhung sozial etwas abzufedern, wird eine Jahresangelberechtigung für Kinder und Jugendliche für 10 EUR eingeführt.

 

Bei einem geschätzten Rückgang des Verkaufes der Angelkarten um 10 % ist mit einer Erhöhung der Einnahmen von 30.000 EUR pro Jahr zu rechnen, die dem Haushalt der Hansestadt Rostock zugeführt werden können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

01.1120.1050

 

 

 

 

Ausgaben:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

30.000 EUR

-

x

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

01.1120.1050

 

 

 

 

Ausgaben:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

120.000 EUR

-

x

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen