Stellungnahme - 2010/AF/1148-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.         Welche Unternehmen sind mit der Beförderung der Behördenpost für die Hansestadt Rostock tätig?

 

Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung wird der Postversand zum 01.06.2010 neu geregelt.

            Briefsendungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns werden ab 01.06.2010 durch die Firma „Nordbrief“ zugestellt.

            Alle Postzustellungsaufträge werden durch die Deutsche Post realisiert.

 

Briefsendungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns realisiert die Firma RIDAS bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens.

            Für Paketsendungen ist der Hermes Paketdienst tätig.

 


 

2.         Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der

            Kommune beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden  Tarifvertrages Ende April?

 

            An der o.g. Ausschreibung der Postdienstleistungen (bekannt gemacht am 15. Mai 2010) konnten sich nur Postdienstleister beteiligen, die über eine Lizenz nach § 5 Abs. 1 Postgesetz verfügen. Die Lizenz wird von der Regulierungsbehörde auf Antrag erteilt. Lizenznehmer müssen die Einhaltung der Rechtsvorschriften garantieren. Dazu gehören auch die Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), bestehende Tarifverträge und die Postmindestlohnverordnung bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 28. Januar 2010.  

Das Arbeitsnehmer-Entsendegesetz regelt als Rechtsnorm Mindestentgeltsätze und wurde im Dezember 2007 auf den Bereich Postdienstleistungen ausgeweitet.

            Darüber hinaus verfügt die Stadtverwaltung Rostock über keine rechtlichen Möglichkeiten, Reallöhne der Beschäftigten zu kontrollieren.

 

 

3.         Stellt die Kommune sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufend es Tarifvertrages Ende April ein Lohn von mindestens 9,80 EUR pro Stunde gezahlt (West/Ost) wird? Wir bitten um Begründung des Vorgehens.

 

 

Es gibt keine Rechtsgrundlage,  die es der Stadtverwaltung ermöglicht, regulierend in den Geschäftsbetrieb der Auftragnehmer einzugreifen.

 

Einen Mindestlohn bei Briefdienstleistungen per Gesetz durchzusetzen, wäre über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Tarifvertrag bzw. Postmindestlohnverordnung möglich.

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben