Stellungnahme - 2010/AN/1127-02 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion) - Pflegestützpunkt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.05.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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26.05.2010
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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In § 92 c Soziale
Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) heißt es:
„Zur wohnortnahen
Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen
und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste
Landesbehörde dies bestimmt.“
Der Arbeitsentwurf vom
22.04.2010 „Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 92 c Absatz 8 SGB XI“ des Ministeriums für
Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern liegt den beteiligten Gremien
vor.
In § 2 Abs. 1 des Entwurfes
der Rahmenvereinbarung heißt es:
„Gleichberechtigte
Träger der Pflegestützpunkte sind … die beteiligten Kosten- und
Leistungsträger. Dies sind in Mecklenburg-Vorpommern tätige Pflege- und
Krankenkassen bzw. ihre Verbände und sofern sie sich beteiligen die
jeweiligen Landkreise und kreisfreien
Städte …“
Das heißt somit, dass nach
dem SGB XI (Bundesgesetz) die Pflegekassen die Pflegestützpunkte einzurichten
haben, wenn die Landesbehörde dies bestimmt.
Die Landesbehörde
Mecklenburg-Vorpommern führt fort, dass die Pflege- und Krankenkassen bzw. ihre
Verbände Träger der Pflegestützpunkte sind. Die jeweiligen Landkreise und
kreisfreien Städte entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Beteiligung.
Somit ist es der Hansestadt
Rostock nicht möglich, den zu errichtenden Pflegestützpunkt in eigene Verantwortung
zu übernehmen.
Für 2010 hat die Hansestadt
Rostock für die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII - Sozialhilfe
- 5,68 Mio. EUR eingeplant.
Allein diese finanziellen
Mittel sind Grund genug, dass sich die Stadt mit Engagement, Fachkompetenz und
dem Wissen um die Netzwerke in den Sozialräumen in diese Aufgabe als
gleichberechtigter Partner der Pflegekasse einbringt.
Dr. Liane Melzer